Wichtige Änderung für Angestellte der Stadt Zürich bei Dienstreisen
Mit dem Flugzeug nur noch mit Ausnahmebewilligung

Die Stadt Zürich denkt ans Klima. Deshalb sind Dienstreisen mit dem Flugzeug für die Angestellten der Stadt ab kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität 2040.
Publiziert: 28.08.2024 um 13:17 Uhr
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Aktualisiert: 28.08.2024 um 16:17 Uhr
Angestellte der Stadt Zürich dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen für Dienstreisen mit dem Flieger abheben. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Stadt Zürich erlaubt ihren Angestellten ab 2025 nur noch mit Ausnahmebewilligung Dienstreisen per Flugzeug. Generell sind Dienstreisen nur noch dann zulässig, wenn der Austausch digital nicht möglich ist.

Die Anpassung bei den Dienstreisen ist ein Beitrag zur Erreichung des Klimaziels, wie der Zürcher Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Zürich will bis 2040 klimaneutral sein. Sollten Dienstreisen trotzdem notwendig sein, muss der Zug oder ein anderes öffentliches Verkehrsmittel bevorzugt werden.

Postulate aus dem Gemeinderat umgesetzt

Klare Vorgaben gibt es für den Fall einer Flugreise: Es muss wichtige Gründe dafür geben und sie muss immer bewilligt werden. Zudem vergütet die Stadt den Angestellten nur ein Economy-Ticket, egal wie lange der Flug dauert. Die CO₂-Emissionen des Flugs müssen via Klimaticket kompensiert werden.

Mit der Neuregelung setzt der Stadtrat zwei Postulate aus dem Gemeinderat um. Im Postulat von SP und Grünen ging es darum, vermehrt Dienstreisen per Bahn statt Flug durchzuführen, in dem von SVP und Grünen, die Dienstreisen zu reduzieren.

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