Übler Verdacht an Stadtzürcher Schule
Lehrer Reto T. (27) verging sich an seinen Primarschülern

Lehrer Reto T. (27) soll seine Schüler an einer Stadtzürcher Schule sexuell angegangen haben. Der Pädagoge wurde freigestellt und befindet sich aktuell in Polizeihaft. Am Mittwoch wurde U-Haft beantragt. Die Schule wird derweil für ihr verzögertes Vorgehen kritisiert.
Publiziert: 26.06.2024 um 16:38 Uhr
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Aktualisiert: 28.06.2024 um 12:54 Uhr
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Lehrer Reto T. aus Zürich soll seine Schüler sexuell belästigt haben.
Foto: zVg

Reto T.* (27) präsentiert sich auf Social Media schick in einem blauen Anzug. Und er zeigt sich sichtlich stolz auf seinen Beruf: Er ist Lehrer an einer Primarschule. Sich selbst beschreibt der Zürcher als «Mann mit einem grossen Herzen». Doch jetzt wurde der Pädagoge freigestellt. Ausgerechnet er soll andere verletzt haben – und zwar seine Schüler!

Aus dem Umfeld der Stadtzürcher Schule heisst es am Dienstag gegenüber Blick: «Aufgeflogen ist das Ganze, weil eine Lehrerin ihn in flagranti erwischt hat.» Sie habe beobachtet, wie der Lehrer einen sexualisierten Umgang mit einem Schüler gepflegt habe.

Die Lehrerin habe daraufhin Massnahmen ergriffen. Das war am Dienstag, dem 11. Juni. «Die Schule brauchte dann aber ganze zwei Tage, um zu reagieren. Während dieser Zeit konnte der Lehrer sich weiterhin frei in der Schule bewegen und den Kontakt zu den Schülern halten. Das ist doch nicht normal!» Nachdem der Lehrer am Donnerstag freigestellt wurde, seien Erziehungsberechtigte am Freitag zu einem Infoabend eingeladen worden.

In einem Schreiben der Schule an die Eltern vom 20. Juni heisst es: «Wie Sie wissen, haben wir Hinweise auf ein grenzüberschreitendes Verhalten durch die Lehrperson Ihres Kindes erhalten. Die Schule nimmt solche Hinweise immer ernst. Eltern von betroffenen Kindern sind bereits direkt informiert worden.»

Freistellung keine Schuldanerkennung

Weiter heisst es im Text: «Der Schutz der Kinder steht bei uns an oberster Stelle. Diesbezüglich gilt Nulltoleranz.» Die Schulbehörde habe Massnahmen zur Klärung der Vorwürfe eingeleitet und arbeite eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

Im Schreiben wird ausserdem erklärt, dass eine Rückkehr in die Klasse oder an die Schule ausser Frage stehe. «Die Lehrperson wird daher die Schule per Ende Schuljahr 23/24 verlassen. Bis zum Ende der Anstellung ist die Lehrperson freigestellt.» Zuletzt erfolgt der Hinweis: «Dieser Entscheid ist keine Schuldanerkennung der Lehrperson. Bis zur Klärung gilt die Unschuldsvermutung.»

Auf Blick-Anfrage bestätigt Marc Caprez, Leiter der Kommunikation beim Zürcher Schul- und Sportdepartement, dass die Schulleitung «von einer Mitarbeitenden Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten durch eine Lehrperson» erhalten hat. «Welcher Art die Grenzüberschreitung waren, ist Gegenstand der Untersuchungen.»

Die Kritik, die Reaktion komme spät, weist Caprez weg: «Die Schulleitung erhielt am Mittwoch eine entsprechende Meldung. Am Mittwochnachmittag fand das Gespräch mit der Lehrperson auf der Kreisschulbehörde statt, und am Donnerstag erfolgte nach dem Nachmittagsunterricht die Beurlaubung.»

Die Stadt Zürich hat am Dienstagnachmittag über den Vorfall informiert. Auch der Kinderschutz der Stadtpolizei Zürich wurde eingeschaltet.

Lehrer in Haft

Eine weitere involvierte Behörde: die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Dort heisst es auf Blick-Anfrage, dass die Polizei am Montag an die Staatsanwaltschaft zu diesem Fall rapportiert habe. Erich Wenzinger, Leiter Kommunikation, sagt: «Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge ein Strafverfahren gegen den Lehrer wegen des Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität eröffnet. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Polizeihaft.»

Während die Festnahme am Dienstag als «vorläufig» kommuniziert wurde, wird am Mittwoch klar: Reto T. wird wohl nicht so rasch freikommen. Wenzinger sagt zu Blick: «Die Staatsanwaltschaft heute Nachmittag beim Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für die beschuldigte Lehrperson gestellt. » Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts stehe noch aus.

Einen Tag zuvor erklärte Wenzinger noch: «Die Untersuchung steht ganz am Anfang, Gegenstand dieser Untersuchung ist unter anderem auch die Frage, wie viele Opfer betroffen sind.»

Wegen des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben machen. Wenzinger hält fest: «Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.»

* Name geändert

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