Für einen der zwei Springer endete der 10-Meter-Sprung vom Kran einer Betonfabrik am Sonntag tödlich (BLICK berichtete). Die Leiche des Mannes konnte von Polizeitauchern aus 3,4 Metern Tiefe geborgen werden. Seine Identität ist laut Stadtpolizei Zürich noch nicht bekannt.
Die zweite Person überlebte den Sprung vom Kran. Sie flüchtete zunächst nach dem Unfall, meldete sich aber am Montagnachmittag aufgrund eines Zeugenaufrufs bei der Polizei. «Wir werden sie jetzt einvernehmen», sagt eine Polizeisprecherin zu BLICK. Wieso die zwei Personen vom Kibag-Turm gesprungen sind, sei noch unbekannt.
Party mit Alkohol vor dem tödlichen Sprung?
Haben sie Party gefeiert und sind betrunken in den Zürichsee gesprungen? Ein Leser-Reporter hat am Montag auf dem Kran eine Flasche Jack-Daniel’s-Whiskey gefunden. «Halb volle Bierdosen stehen auch noch dort», sagt er zu BLICK.
Das Betreten des Kibag-Areals ist verboten, eine Mauer sperrt das Gelände ab. «Die Mauer ist etwa drei Meter hoch. Wenn man geschickt ist, dann klettert man einfach drüber», sagt der Leser-Reporter zu BLICK. Verbotsschilder würden den Kran kennzeichnen, aber «die sind alle übersprayt».
Der Kran scheint junge Leute stark anzuziehen. «Diesen Sommer habe ich sicher 15 Personen weggeschickt, die auf den Kran klettern wollten», sagt ein Kibag-Mitarbeiter zu BLICK. Aber er glaube, dass viele am Wochenende illegal runterspringen, da der Kran immer an Werktagen in Betrieb ist.
«Alkohol trübt das Bewusstsein»
Philipp Binagi, Mediensprecher der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft, warnt davor, unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ins Wasser zu gehen: Die Substanzen würden das Bewusstsein trüben. «Gefährliche Situationen werden dadurch nicht erkannt und die eigenen Fähigkeiten überschätzt.»
Zudem würden die Blutgefässe erweitert und: «Wenn man sich im Wasser aufhält, wird das Blut schneller abgekühlt, damit wird die Gefahr eines Kreislaufkollapses deutlich erhöht.» Auch nüchtern sei ein Sprung von einem Kran gefährlich. Binagi warnt: «Gewerblich genutzte Anlagen sind keine sicheren Badeorte.»
Die geringe Wassertiefe könnte zum tödlichen Unfall beigetragen haben. Binagi sagt zu BLICK: «Unter dem Turm misst man 3,4 Meter – das ist zu wenig, wenn man die Empfehlungen des Weltschwimmverbands beizieht. Bei olympischen Turmsprunganlagen wird ein Minimum von 4,5 Metern verlangt, und empfohlen werden sogar 5 Meter Wassertiefe in einem Zehn-Meter-Sprungbecken.»
War das Seewasser zu kalt?
Auch ein Kälteschock komme in dem Fall infrage. «Wenn ein grosser Unterschied zwischen Wasser- und Körpertemperatur herrscht, ziehen sich die Arterien zusammen. Der Kreislauf stockt, und das kann zur Ohnmacht führen», sagt Binagi weiter.
Eine Frage, die sich Binagi stellt: «Wie ist der Mann vom Kran gesprungen? Hat er einen Kopfsprung gemacht und sich dabei gestossen – oder ist er mit den Beinen voran gesprungen?»
«Landet man auf dem Gesicht, kann man bewusstlos werden»
Auch Thomas Lussi, Präsident des Vereins Zürcher Wasserspringer, warnt vor «falschen Saltos». Wenn keine Körperspannung in Beinen, Po und Rücken bestehe, könne so ein Sprung schmerzvoll enden. «Er kann fatale Folgen haben und eine Person sogar bewusstlos machen, wenn man nicht richtig eintaucht und auf dem Gesicht landet», sagt Lussi zu BLICK.