«Sina» war ein Polizist
Mann (31) fliegt bei Sexchat mit 13-Jähriger auf

Ein werdender Vater versuchte, eine vermeintliche 13-Jährige zu einem Treffen zu bewegen. Doch er flog auf.
Publiziert: 05.06.2024 um 16:33 Uhr
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Ein Schweizer forderte eine Minderjährige online zu sexuellen Handlungen auf. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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Melissa MüllerRedaktorin News

Ein inzwischen zweifacher Familienvater aus Winterthur ZH forderte vor gut zwei Jahren eine 13-Jährige im Netz zu sexuellen Handlungen auf. Der damals 31-Jährige chattete allerdings nicht mit «Sina», sondern mit einem Ermittler der Kantonspolizei Bern. 

Wie der «Landbote» berichtet, trat der Schweizer unter dem Usernamen «ZH-ER31» mit «Sina» in Kontakt. Nur zehn Minuten, nachdem die vermeintliche Teenagerin ihr Alter preisgegeben hatte, soll er sie zur Selbstbefriedigung angewiesen haben. Innerhalb von einer Stunde wollte er dann mit ihr skypen. Nach fünf Tagen schickte er «Sina» sogar ein Bild von seinem erigierten Penis. Er schlug anschliessend vor, sich mit ihr in einem Hotel zu treffen. Doch anstatt in einem Hotel landete der Mann für einen Tag hinter Gittern.

«Was ich getan habe, war grusig»

Am Dienstag kam der Fall schliesslich vor das Bezirksgericht Bülach. Wie der «Landbote» berichtet, gestand der Beschuldigte dort seine Tat. Er habe sich «eingeredet, dass im Chat auch eine andere, erwachsene Person sein könnte». Zudem sprach er von einem «saudummen Abreagierungsmittel» gegen Stress. Er beteuert: «Was ich getan habe, war grusig und verabscheuenswert.» Pädophil sei er aber nicht. 

«Zum Glück ist nichts passiert.»

Den Richter liessen die Argumente des Angeklagten kalt. «Wenn Sie diese Chats lesen, nimmt Ihnen niemand ab, dass Sie dachten, Sie chatten mit einer erwachsenen Person», betonte er. «Zum Glück ist nichts passiert.»

Das Gericht verurteilte den 33-Jährigen wegen mehrfach versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind und mehrfach versuchter Pornografie. Ihm wurde ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auferlegt. Zudem wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zu guter Letzt muss der Mann Gerichtskosten in Höhe von 6700 Franken zahlen. Beim Obergericht kann er Beschwerde gegen das Urteil einreichen. 

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