Sie hatte es sich in der Zürcher S6 gemütlich gemacht und ihre Füsse hochgelegt. Das wurde einer Jugendlichen (15) im Juni 2021 zum Verhängnis, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Einem Rentner, der in den Zug einstieg, gefiel das nicht. Der Senior setzte sich zu der 15-Jährigen und forderte sie zunächst auf, die Füsse vom Sitz zu nehmen.
Als sie nicht reagierte, packte der ehemalige Wissenschaftler aus dem Bezirk Meilen ihre Beine und versuchte sie mit Gewalt vom Platz wegzureissen. Als auch das nicht klappte, rastete der Senior vollends aus. Er trat auf das Mädchen ein und schlug ihr sogar mit der Faust ins Gesicht.
Dafür wurde er per Strafbefehl zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Dagegen wehrte sich der Mann und ging vor Gericht. Beim Prozess zeigte er sich keiner Schuld bewusst, auf Fragen des Richters antwortete er oft mit Gegenfragen.
Er habe nichts falsch gemacht, als er die Türkin zurechtwies, sagte er. Niemand dürfe gegen Regeln verstossen. Und die Füsse auf den Sitz zu legen, sei klar gegen die Vorschriften der SBB. Eine weitere Begründung für seine Ausfälligkeit: «Sie sah vergammelt aus».
Nicht das erste Mal vor Gericht
Gleichzeitig behauptete der Rentner, dass die Jugendliche ihn angegriffen habe. Daher forderte er einen Freispruch für sich und eine Bestrafung für die 15-Jährige.
Dafür hatte er auch konkrete Ideen. «Sie könnte zum Beispiel die Hausordnung zweihundert Mal abschreiben», schlug er vor. Der Richter sah das anders und verurteilte den Rentner zu einer Busse von 1500 Franken. Gewisse Regelverstösse müsse man von Mitmenschen akzeptieren, ohne tätlich zu werden, begründete er.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Rentner vor Gericht stand: Bereits einmal hatte er eine Frau in einem Tram geschlagen, als es um einen Sitzplatz ging, ein andermal hat er sich mit den lokalen Behörden angelegt. (lia)