Diese Fahrt endete für einen jungen Pendler deutlich teurer als erwartet: Alain Schneider (21) wollte von Schaffhausen nach Zürich fahren. Dabei löste er sein Ticket laut eigenen Angaben online, als er in den Zug stieg: «Der Zug war schon leicht verspätet, ich wollte nicht, dass mein Ticket ungültig wird, wenn er nicht kommt.»
Etwa eine Viertelstunde nach Abfahrt kam bei Schneider eine Kontrolleurin vorbei. Der 21-Jährige zeigt sein Billett – und bekommt prompt eine Busse aufgedrückt. 130 Franken soll er bezahlen. Der Grund: «E-Ticket nach Abfahrt gelöst».
Auch bei nur 15 Sekunden: Billett ist ungültig
Der Zug fuhr um 18:47 Uhr los. So liest sich auch der Kaufzeitpunkt auf seinem E-Billett: 18:47 Uhr — und 41 Sekunden. Und genau da liegt das Problem, wie die SBB mitteilen: «Die Reise wurde aufgenommen, da der Kauf 15 Sekunden nach der Abfahrt stattfand».
Das Billett sei immer vor Abfahrt zu lösen, sonst sei es ungültig, sagte ihm die Kontrolleurin. Das will Schneider so aber nicht auf sich sitzen lassen. Er habe den Kauf ausgelöst, als der Zug noch gestanden sei.
Registriert wurde der Kauf allerdings erst nach Abfahrt. Schneider meldet den Fall bei der SBB. Diese zeigen sich aber nur begrenzt kulant: «Weil es so kurz nach Abfahrt gekauft wurde, machen wir dieses Mal eine Ausnahme und verrechnen Ihnen lediglich einen Zuschlag von 30 Franken.»
SBB-Kulanz: 30 Franken für 15 Sekunden
Dieses «Kulanzangebot» der SBB macht Schneider nicht wirklich glücklich. «Ich habe es ja nicht erst bei der Kontrolle gekauft. Ich verstehe nicht, warum ich die Busse bezahlen soll», so der 21-Jährige zu Blick.
Doch auch die Alliance SwissPass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs, stellt klar: «Der Kauf- und Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein. Andernfalls müssen Kunden einen Zuschlag bezahlen.» Dabei ist egal, wie viel – oder wenig – zu spät das Billett gelöst wird.
Mit Personal diskutieren bringt nichts
Wer nun denkt, man hätte einfach mit der Kontrolleurin diskutieren können, der liegt falsch. Die einzige Möglichkeit sei, sich nach dem Erhalt der Busse bei den SBB zu beschweren, wie diese schreibt: «Unser Personal handelt nach den tarifarischen Vorgaben, die schweizweit und branchenweit gelten, und mit Augenmass. Wer sich zu Unrecht gebüsst fühlt, kann sich im Nachgang jederzeit bei der SBB melden.»
Alain Schneider fühlt er sich zu Unrecht abgestraft, schliesslich pendle er schon seit Jahren mit den SBB. Dabei habe er sein Ticket immer erst beim Einsteigen gekauft, und wurde dabei auch schon oft kontrolliert. «Das war das erste Mal, dass mich jemand auf meinen ‹Fehler› hinweist. Und dann gleich eine so hohe Busse, das finde ich nicht fair», so Schneider.
Sein Ticket werde er in Zukunft aber kaufen, bevor er in den Zug einsteige, sagt er.
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