Sich im Luxushotel nach Strich und Faden verwöhnen lassen und die Weihnachtstage in gediegener Atmosphäre verbringen – diesen viel gehegten Wunsch erfüllte sich die Zürcher Personalfachfrau Nora Z. (48). Die Festtage vor zwei Jahren verbrachte sie im Hotel Dolder Grand am Zürichberg.
Der Aufenthalt vom 19. bis zum 30. Dezember 2020 schlug mit 8121 Franken zu Buche. Allein das Zimmer kostete pro Tag stolze 580 Franken. Dazu liess es sich die arbeitslose Personalberaterin mit feinem Essen und Trinken gut gehen – auch das kostete noch einmal 1700 Franken.
Nach dem Aufenthalt folgte die Rechnung. Doch da musste Nora Z. passen. Trotz mehrfacher Aufforderung, heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, beglich sie die Rechnung nicht. Die hinterlegte Prepaid-Karte war nicht gedeckt. Konnte sie auch nicht, denn die gebürtige Ungarin steckte in Geldnöten.
Aufregung über Journalisten
«Die Beschuldigte wusste bereits vor dem Einchecken ins Hotel, dass sie nicht in der Lage sein wird, die entstehende Rechnung zu bezahlen», schreibt die Staatsanwältin. Diese bestrafte die Zechprellerin mit einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken. Hinzu kamen 800 Franken Gebühren.
Nora Z. war damit nicht einverstanden. Sie verlangte eine gerichtliche Beurteilung. Am Montag stand sie deswegen vor dem Zürcher Einzelrichter und regte sich gleich über die anwesenden Gerichtsreporter auf.
Der Einzelrichter klärte die Beschuldige über die Rechtmässigkeit deren Anwesenheit auf und wollte dann von ihr wissen, weshalb sie ausgerechnet im Dolder abgestiegen sei. «Ich war in der Nachbarschaft des Hotels aufgewachsen», behauptete sie.
«Wusste nicht, was Zechprellerei ist»
Wie lange sie bleiben wollte, fragte der Richter, ihre Prepaid-Karte habe doch über kein Guthaben verfügt? «Ich habe es vermutet, bleiben wollte ich so lange wie möglich», so Nora Z. «Ich wusste nicht, dass das verboten und Zechprellerei ist», beteuerte sie. «Sonst hätte ich auf der Strasse geschlafen.»
Dabei war sie vor dem Fünfsterne-Abenteuer im Dolder bereits in einem Dreistern-Hotel im Zürcher Niederdorf ihre Zeche schuldig geblieben. Deshalb wurde sie auf die Strasse gestellt.
Der geduldige Bezirksrichter machte ihr klar, dass es keinen Freispruch geben würde und bat sie, über einen Rückzug ihrer Einsprache nachzudenken. Die Zechprellerin zeigte sich uneinsichtig – und kassierte prompt einen Schuldspruch: Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken. Hinzu kommt eine Gerichtsgebühr von 1200 Franken.
«Sie waren völlig blank und hatten auch keine Aussicht auf Geld», fasste der Richter die Situation zusammen. Nora Z. kann das Urteil ans Obergericht weiterziehen.
Weshalb das Dolder die Bonität der Kreditkarte nicht abklärte, bleibt das Geheimnis des Hotels. Dessen Mediensprecher wollte eine entsprechende Blick-Nachfrage «aus Datenschutzgründen» nicht beantworten.
*Name geändert