Der als «Pferdequäler» beschuldigte Tierhalter Ulrich K.* (53) aus Hefenhofen TG kommt im März in Arbon TG vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn wegen Tierquälerei und zahlreicher weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.
Die Hauptverhandlung beginnt am 1. März, wie das Bezirksgericht Arbon am Montag mitteilte. Die mündliche Urteilseröffnung ist für den 21. März geplant. Das Gericht verhandelt den Fall unter Polizeischutz.
Ulrich K. missachtete jahrelang Tierschutzvorschriften
Der Landwirt soll zwischen September 2013 und der Räumung seines Hofs in Hefenhofen TG am 7. August 2017 Pferde, Schafe, Ziegen, Hunde, Hühner, Schweine und Rinder ungenügend gepflegt, nicht artgerecht gehalten, vorschriftswidrig transportiert und getötet haben.
Vorgeworfen werden ihm auch mehrfache Gefährdung des Lebens, Hausfriedensbruch, Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte, wie das Gericht schreibt. Zusammen mit dem Hauptangeklagten stehen vier weitere Personen vor Gericht, die bei der Tierquälerei eher Nebenrollen spielten.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den hauptbeschuldigten Tierhalter im vergangenen März Anklage erhoben. Er soll über Jahre hinweg Tierschutzvorschriften missachtet, Anordnungen ignoriert und die Behörden genarrt haben. Im August 2017 wurden auf seinem Hof rund 250 Pferde und andere Tiere beschlagnahmt.
Welche Rolle spielte das Veterinäramt?
90 Pferde wurden im Kanton Bern vom Veterinärdienst der Armee gepflegt und in mehreren Auktionen verkauft. Die Thurgauer Regierung räumte Fehler im Umgang mit dem Tierquäler ein. Sie setzte eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein.
Diese kam in ihrer Analyse zum Schluss, dass im Fall Hefenhofen durch Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen ein wirksamer Vollzug des Tierschutzes verhindert worden sei. Inzwischen hat der Kanton das Veterinäramt reorganisiert und ein neues Veterinärgesetz erlassen, um den Tierschutz zu verbessern.
In einem separaten Prozess wird sich der frühere Thurgauer Kantonstierarzt vor dem Bezirksgericht Frauenfeld zu verantworten haben. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, er habe es versäumt, ein im Jahr 2013 angeordnetes Tierhalteverbot gegen den wiederholt beschuldigten Tierhalter aus Hefenhofen durchzusetzen.
Er soll auch weitere Massnahmen gegen den Tierquäler unterlassen, Kontrollen nur nach Vorankündigung durchgeführt und Anzeigen ignoriert haben. Mitangeklagt sind in einzelnen Punkten drei weitere Mitarbeiter des Veterinäramts. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. (SDA/nad)
* Name bekannt