Niemand weiss, warum
Vermeintlicher Migros-Erpresser freigesprochen

Überraschung am Bundesstrafgericht: Der Bauer Rolf S. (76) ist der versuchten Migros-Erpressung nicht schuldig – obwohl seine DNA an der Adressetikette des Erpresserbriefs gefunden worden waren. Eine Begründung liefert das Gericht nicht.
Publiziert: 19.12.2018 um 19:40 Uhr
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Aktualisiert: 20.12.2018 um 08:10 Uhr
Bauer Rolf S. (76) auf dem Weg ins Bundesstrafgericht Bellinzona.
Foto: Ti-Press
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Viktor DammannReporter

Bauer Rudolf S.* (76) aus Horgen ZH ist doch kein Erpresser. Dabei wurden ihm neben Beschädigung von Hydranten auch versuchte Erpressung vorgeworfen. Grund: Er soll den damaligen Ex-Migros-Boss Herbert Bolliger (65) in einem Brief angewiesen haben, ihm 210'000 Euro zu zahlen. Sollte das nicht passieren, würden im Migros vergiftete Waren ausgelegt. Die Erpressung bestritt Rudolf S., obwohl seine DNA am Brief gefunden worden.

Der Bauer wollte auch nichts mit der Sprengung eines Schliessfachs im Zürcher Bahnhof Enge zu tun haben. Auch dort wurde seine DNA auf einer Schnur am Tatort entdeckt.

Für das Bundesstrafgericht waren die Dementis offenbar ausreichend – es sprach den Bauer kurzerhand von den Vorwürfen frei. BLICK hätte gerne eine Begründung zum Urteil bekommen. Doch dazu hatte die Generalsekretärin des Bundesstrafgerichts keine Lust. «Es ist keine Pressemeldung vorgesehen», meinte sie nur.

So wurde der Bauer nur wegen der Öffnung eines Hydranten, einer Sachbeschädigung und Verkehrsdelikten verurteilt. Strafe: rund 21'000 Franken. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

*Name d. Red. bekannt

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