Niederlage auf ganzer Linie – Bundesgericht entscheidet
Nachbarn müssen wegen Whirlpool-Streit in Oberrieden ZH Tausende Franken zahlen

Dieser Whirlpool-Knatsch kommt die Beschwerdeführer teuer zu stehen. Nachbarn hatten wegen des Baus auf einem Attikageschoss bis vors Bundesgericht geklagt – und müssen sich nun geschlagen geben.
Publiziert: 23.01.2025 um 18:43 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2025 um 19:05 Uhr
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Der Whirlpool darf endlich gebaut werden. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

  • Whirlpool auf Attikageschoss in Oberrieden genehmigt trotz Nachbarrekurs
  • Bundesgericht bestätigt Bewilligung, Pool beeinträchtigt Ortsbild nicht
  • Beschwerdeführer müssen Tausende Franken zahlen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Denis MolnarJournalist

In der Badehose, im Bikini oder einfach nackt – es muss schon etwas Herrliches haben, wenn man in den eigenen vier Wänden, vielleicht noch mit einem leckeren Drink in der Hand, in seinen Whirlpool steigen kann. Noch schöner ist es, wenn man das sprudelnde Nass unter freiem Himmel geniessen darf. Diesen Luxus können sich jetzt auch Liegenschaftsbesitzer in der Gemeinde Oberrieden am linken Zürichseeufer gönnen. Geplant ist der Pool auf einem modernen Neubau an erhöhter Lage am Ortsrand.

Doch der Weg zur Bewilligung war etwas steinig. Die Änderung am eigentlichen Bauprojekt, die neu einen Whirlpool mit ausziehbarer Leiter als Dachzugang auf dem Attikageschoss vorsah, wurde erst eingereicht, als sich das Mehrfamilienhaus bereits im Rohbau befand. Den Nachbarn war diese neu geplante Oase der Ruhe ein Dorn im Auge. Sie legten Rekurs gegen die erteilte Bewilligung ein – und hatten auf ganzer Länge das Nachsehen. Zuerst blitzten sie beim Baurekursgericht, dann beim Verwaltungsgericht und jetzt auch beim Bundesgericht ab, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Ortsbild wird nicht beeinträchtigt

Zwar sei es richtig, dass bei Flachdächern nur ein Attikageschoss zulässig sei – wie dieses aussehen müsse, definiere das Gesetz jedoch nicht, solange die Vorschriften eingehalten würden. Bei diesem Whirlpool war offenbar alles im vorgegebenen Rahmen, wie aus einem Urteil des obersten Gerichts hervorgeht. Der Pool beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild zudem nicht. 

Die Nachbarn dürfte der definitive Entscheid doppelt ärgern. Nicht nur dürfen die Besitzer jetzt ungestört weiterbauen, die Beschwerdeführer müssen zudem die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und der Gegenpartei nochmals 4000 Franken Entschädigung zahlen. Bereits das Verwaltungsgericht hatte über 4000 Franken Entschädigung angeordnet.

Anders verlief ein Fall aus Stäfa. Dort baute ein Paar an der Goldküste an das Ufer seines Hauses einen Sitzplatz und dazu ein Jacuzzi – leider ohne Genehmigung. Auch dieser Fall kam bis vor Bundesgericht. Dieses entschied letzten November: Der Pool muss definitiv weg.


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