Eine 34-jährige Frau, die ihren Ehemann mehrfach schikaniert und angegriffen hat, darf eine ambulante Therapie machen. Das Bezirksgericht Bülach ZH hat sie gemäss seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zahlreicher Delikte schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten angeordnet.
Gemäss Urteil wird die Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme aufgeschoben. Die Frau hat sie ohnehin bereits grösstenteils verbüsst. Seit Mai 2022 ist sie in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Bestraft wird die Schweizerin zudem mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken sowie mit einer 600-Franken-Busse.
Das waren die Anklagepunkte
Das Gericht sprach die Beschuldigte von einzelnen Anklagepunkten frei, etwa vom Vorwurf der Freiheitsberaubung – sie hatte nach einem Streit ihren Ehemann eine kurze Weile auf dem Balkon ausgesperrt.
Schuldsprüche erfolgten zu Anklagepunkten wie falsche Anschuldigung, einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfache Drohung, mehrfache Nötigung, Verleumdung, mehrfacher falscher Alarm und einigen weiteren Delikten.
Weiterzug möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte in der Hauptverhandlung vom Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und eine Busse von 1000 Franken gefordert. Dazu sei eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs anzuordnen.
Die Verteidigerin hatte weitgehende Freisprüche beantragt. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, welche ihre Mandantin bereits abgesessen habe. Die Beschuldigte erklärte sich bereit, eine Therapie zu absolvieren.
Alkoholproblem, emotionale Instabilität
Wie an der Hauptverhandlung deutlich wurde, hat die beschuldigte Mutter von zwei Kindern ein Alkoholproblem. Das psychiatrische Gutachten stellte zudem eine emotionale Instabilität und mangelhafte Fähigkeiten zum Umgang mit Emotionen fest. Hatte sie getrunken, verlor sie die Kontrolle über sich. Kam es zu Streit, rastete sie aus.
Die angeklagten Delikte datieren aus den Jahren 2021 und 2022. Unter anderem verletzte sie ihren Mann im Streit mit einem Küchenmesser. Als sie getrennt lebten, bedrohte sie ihn und die Schwiegereltern mündlich und per Kurznachrichten mit dem Tod oder sie kündete an, sich selbst umzubringen. Der Ehemann verständigte schliesslich die Behörden. Ein Kontakt- und Rayonverbot ignorierte sie.
Liebhaber nach der ersten Nacht bedrängt
Im April 2022 lernte sie einen anderen Mann kennen. Als er sich nach einer gemeinsamen Nacht nicht mehr meldete, bombardierte sie ihn mit Anrufen und Kurznachrichten, in denen sie ihn beschimpfte und bedrohte. Mehrmals blockierte sie mit grundlosen Notrufen die 117-Zentrale, einmal löste ein solcher Anruf einen Polizeieinsatz aus.
Schliesslich verleumdete sie ihren Bekannten wider besseres Wissen per E-Mail bei seinem Arbeitgeber und zeigte ihn wegen angeblicher Sexualdelikte bei der Polizei an. Ein daraufhin eröffnetes Strafverfahren gegen den Mann wurde drei Monate später eingestellt. (SDA)