Kurioser Polizeieinsatz
Zürcherin versteckte geflüchteten Häftling im Wandschrank

Im September suchte die Polizei nach einer Frau, die aus der Justizvollzugsanstalt Hindelbank abgehauen war. Auf der Suche kamen die Beamten bei einer Bekannten vorbei und wurden schliesslich im Wandschrank fündig.
Publiziert: 11:10 Uhr
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Aktualisiert: 11:11 Uhr
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Eine Frau flüchtete aus dem Gefängnis und versteckte sich danach in einem Schrank in einer Wohnung im Kanton Zürich. (Symbolbild)
Foto: zVg

Auf einen Blick

  • Schweizerin versteckte geflüchtete Gefängnisinsassin in Winterthur
  • Polizei fand Flüchtige nach zehn Minuten im Wandschrank
  • Geldstrafe von 8100 Franken für die Helferin, 180 Tage Haft für Mittäter
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Johannes HilligRedaktor News

Ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur klingt wie eine Szene aus einem Hollywood-Film. Eine Frau versteckte einen Häftling bei sich zu Hause. Die Gefangene war im September aus der Justizvollzugsanstalt Hindelbank im Kanton Bern geflüchtet und anschliessend für eine Woche untergetaucht, wie der «Landbote» berichtet. Wieso die Dame im Knast sass, ist unklar. Umso mehr ist dafür über den Moment bekannt, als die Gesuchte gefunden wurde. 

Die Polizei suchte in der Gegend rund um Winterthur nach der Geflüchteten. Dabei kamen die Beamten auch an der Wohnung einer Bekannten der Gesuchten vorbei. Als die Polizei vor der Tür stand und die Bewohnerin (50) aufforderte, zu öffnen, mussten die Beamten erst einmal warten. 10 Minuten! Der Grund: Angeblich fand die Bewohnerin den Schlüssel nicht. Und dummerweise war die Tür abgesperrt.

8100 Franken Strafe

Schliesslich wurde die Türe geöffnet, doch die Gesuchte sei in der Zwischenzeit schon getürmt. Über den Balkon sei sie abgehauen, erzählte die 50-Jährige. Eine Lüge! Die Polizei durchsuchte die Wohnung und wurde fündig. Die Gesuchte hatte sich in einem Wandschrank versteckt.

Dafür, dass die Dame der geflüchteten Frau geholfen hat, wurde sie nun per Strafbefehl verurteilt. Die Strafe: 8100 Franken. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von 800 Franken. Nicht nur die Frau aus dem Kanton Zürich wurde verurteilt. Auch ihr Komplize, der die Geflüchtete in den Wandschrank gesteckt hatte, wurde bestraft. Das genaue Verhältnis zwischen den drei Personen ist nicht klar. Im Strafbefehl wird ebenfalls nicht ersichtlich, wieso die Beiden der Geflüchteten Unterschlupf gewährten und sie dann vor der Polizei im Wandschrank versteckten.

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