Im Namen von behinderten Menschen
Unbekannter verriegelt Velos im Zürcher Niederdorf

In der Stadt Zürich schliesst ein Unbekannter Velos ab und missbraucht dafür das Logo einer gemeinnützigen Organisation. Damit macht sich die Person potenziell strafbar.
Publiziert: 03.08.2022 um 15:48 Uhr
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In der Stadt Zürich verriegelt ein Unbekannter Velos.
Foto: Screenshot Reddit / Pepitoconnaiseur
Sven Ziegler

Mitten im Zürcher Niederdorf treibt derzeit ein Unbekannter sein Unwesen. Bilder auf der sozialen Plattform «Reddit» zeigen zahlreiche abgeschlossene Velos. Alle haben das gleiche blaue Schloss – an ihnen hängt ein laminierter Zettel.

«An dieser Stelle abgestellt, behindert Ihr Velo die Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Offenbar war es für Sie bisher schwer vorstellbar, wie es ist, in der Mobilität eingeschränkt zu sein. Dieses Schloss soll Ihnen dabei auf die Sprünge helfen.»

Gesichert sind die Velos mit einem Schloss inklusive dreistelliger Kombination. Bis man die richtige Kombination eruiert, benötigt man entweder viel Zeit – oder das nötige Werkzeug, um das Schloss zu knacken.

Organisation weiss von nichts

Auf der Rückseite des Zettels findet sich das Logo der Organisation «Handicap International». Die Organisation setzt sich weltweit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein. Hat sich «Handicap International» hier für eine radikale Kampagne entschieden? Nein, sagt die Organisation auf Anfrage zu Blick. «Handicap International wusste nichts von dieser Aktion und ist auch nicht deren Anreger. Niemand hat uns kontaktiert und um die Erlaubnis gebeten, unser Logo zu verwenden.»

Rechtliche Schritte würde man deswegen derzeit keine einleiten. Man beobachte die Situation aber genau.

Verschiedene Tatbestände denkbar

Bei der Stadtpolizei Zürich sei bislang keine Anzeige wegen den abgeschlossenen Velos eingegangen. Liegt eine solche vor, müsste für jeden Fall geprüft werden, welches Delikt vorliege. Potenziell könnte sich der Unbekannte strafbar machen.

So könne es sich etwa um Sachbeschädigung handeln, falls eine Person mit dem Velo wegfahren wolle und dabei das Schloss nicht bemerke. Aber auch Nötigung sei ein möglicher Strafbestand – etwa, wenn man wegen des Schlosses einen Termin verpasse. Von sich aus nehme die Stadtpolizei aber keine Ermittlungen auf.

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