Hielt sich an keine einzige Corona-Massnahme
Skeptiker-Beizer wegen Ladenschliessung vor Gericht

Ein Zürcher Imbiss-Betreiber wollte sich partout nicht an die Corona-Regeln halten. Also wurde sein Laden dichtgemacht. Dagegen wehrte sich der Besitzer vor Gericht – ohne Erfolg.
Publiziert: 11.01.2022 um 11:47 Uhr
|
Aktualisiert: 11.01.2022 um 13:15 Uhr
Ein Zürcher Imbiss-Besitzer wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht, weil sein Laden geschlossen wurde. Der Grund: Er hielt sich nicht an die Corona-Massnahmen. (Symbolbild)
Foto: imago images/blickwinkel

Keine Maske, kein Schutzkonzept, keine Einsicht: Der kantonsärztliche Dienst hat einen Laden mit Imbiss im Kanton Zürich zu Recht geschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Das Lokal darf erst wieder öffnen, wenn die Regeln eingehalten werden.

Im November 2020 machten Polizisten der Kantonspolizei Zürich kurzen Prozess: Weil sich der Geschäftsführer eines Ladens mit Imbiss an keine einzige Corona-Massnahme hielt und auch keine Anstalten machte, dies künftig zu tun, machten sie das Lokal kurzerhand dicht.

Der kantonsärztliche Dienst verfügte, dass das Lokal erst wieder geöffnet werde, wenn es sich an die aktuell gültigen Regeln halte. In der Zwischenzeit müssten die Mitarbeitenden für die Imbissgäste also auch das Zertifikat kontrollieren.

In Restaurants, Fitness-Centern und Kinos
0:56
2G:In Restaurants, Fitness-Centern und Kinos

Inhaber kann noch bis ans Bundesgericht weiterziehen

Der Geschäftsführer rekurrierte jedoch lieber bis vor Verwaltungsgericht und argumentierte, dass die Massnahmen unverhältnismässig und willkürlich seien. Deshalb befolge er sie nicht. Der Bundesrat habe bisher nicht bewiesen, dass die Lage ausserordentlich sei. Die WHO sei zudem korrupt.

Das Verwaltungsgericht liess den Geschäftsführer nun kurz und knapp abblitzen. Mit diesen Argumenten werde die angefochtene Schliessungsverfügung nicht infrage gestellt. Die Beschwerde sei deshalb abzuweisen, heisst es im Urteil.

Der unkooperative Betrieb muss nun 2270 Franken Gerichtskosten zahlen und bleibt weiterhin geschlossen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Inhaber kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Um welchen Betrieb es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?