Auf einen Blick
- Bafu verlangt Abriss eines bewilligten Neubaus nahe des Lützelsees
- Der Neubau steht im Perimeter der Lützelsee-Schutzverordnung
- Ende Juni 2024 stand das Projekt kurz vor der Fertigstellung, nun ist der Fall vor Gericht
Im Herbst 2020 übernahm ein Mann aus Hombrechtikon ZH das in die Jahre gekommene Bauernhaus seiner Eltern. Dem neuen Eigentümer wurde schnell klar, dass da «keine brauchbare Bausubstanz» zu finden war. Daraufhin reichte er ein Baugesuch ein, das nur kurz darauf mit Auflagen bewilligt wurde. Das alte Haus nahe des Lützelsees musste einem Neubau weichen.
Ende Juni 2024 stand das Projekt dann kurz vor der Fertigstellung, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Auch an Interessenten für eine der sieben Wohnungen fehlte es nicht – bis das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Eigentümer und Bauherrn Mitte Juli einen Strich durch die Rechnung machte: Es verlangte den «Abbruch des Neubaus» und die «Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands». Ihrer Meinung nach hätte der Neubau niemals bewilligt werden dürfen.
Verordnung stimmt nicht mit Bundesverfassung überein
Nachdem das Bafu die Beschwerde eingereicht hatte, wurden die Bauarbeiten eingestellt. Seither laufen Abklärungen über das weitere Vorgehen. Was die Experten beim Bundesamt am Neubau so stört: Das Wohnhaus befindet sich innerhalb der «Erholungszone» im Perimeter der «Verordnung zum Schutz des Lützelsees». Die 1997 verabschiedete Verordnung soll die Moorlandschaft um den See, die von nationaler Bedeutung ist, schützen – würde aber nicht mit der Bundesverfassung übereinstimmen.
Der Eigentümer kann derweil nur warten. Der Fall wird vom Zürcher Baurekursgericht geprüft und bewertet. Dessen Entscheid muss jedoch noch nichts heissen – beide Parteien könnten den Streit bis vor das Bundesgericht weiterziehen. Dies würde jedoch Jahre kosten. Sollte das Bafu gewinnen, müsste der Mann den Neubau abreissen und das ursprüngliche Bauernhaus wieder aufbauen.
Ausserdem würde sich die Frage stellen, was der Entscheid für alle anderen Gebäude bedeutet, die seit Verabschiedung der Lützelsee-Verordnung entsprechend dieser gebaut wurden.