Haft und Landesverweis
Jürgen T. (35) wegen Mordes an Ex-Freundin verurteilt

Das Bezirksgericht Horgen hat am Donnerstag den 35-jährigen Jürgen T. wegen Mordes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Ende Juli 2019 in Au ZH seine 24-jährige Ex-Freundin erstochen.
Publiziert: 15.07.2021 um 14:45 Uhr
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Aktualisiert: 16.07.2021 um 07:33 Uhr
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Er wurde am Donnerstag vom Bezirksgericht Horgen schuldig gesprochen.
Foto: Philippe Rossier
Viktor Dammann

Das Drama ereignete sich am frühen Morgen des 28. Juli 2019. Der Deutsche Jürgen T.* (35) erstach in Au ZH seine Freundin Verena K.* (24) in der gemeinsamen Wohnung. Zuvor hatte er ihr mehrfach eine Champagnerflasche über den Kopf geschlagen und heftig gewürgt.

Für das Bezirksgericht Horgen waren die Tathandlungen von Jürgen T. kaltblütig und skrupellos. «Das war Mord», brachte es Gerichtspräsident Reto Nadig gestern bei der Urteilseröffnung auf den Punkt. «Das Opfer war arg-und wehrlos.» Sein Urteil: Eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und eine Landesverweisung von 12 Jahren.

«Sein Motiv war Eifersucht und Rache»

Damit bewegte sich das Gericht in der Mitte: Die Verteidigung hielt 10 1/4 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung für angebracht, Staatsanwalt Adrian Kaegi forderte lebenslänglich. Der Deutsche habe die Tat geplant und die schlafende Freundin regelrecht massakriert.

Das Gericht hingegen sah den Tatentschluss erst kurz vor der Tat angesiedelt. Der Beschuldigte habe seine Freundin geweckt und versucht, ihr die Trennung auszureden. «Als Verene K. ihn zurückwies, ist er zur Tat geschritten. Sein Motiv war Eifersucht und Rache», so der Gerichtspräsident.

Nach der Tat stellte sich Jürgen T. der Polizei – seinen kleinen Sohn (9 Monate) liess er mit seiner toten Mutter in der Wohnung zurück. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Verteidiger, können das Urteil vor Obergericht ziehen. «Ich finde das Strafmass erheblich zu milde und überlege mir, das Urteil anzufechten» so Staatsanwalt Adrian Kaegi zu Blick.

*Namen geändert

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