Er sei unmenschlich im Gefängnis behandelt worden. Dafür forderte Dauer-Delinquent Brian K.* 40'000 Franken Genugtuung und 16'000 Franken Schadenersatz vom Kanton Zürich. So viel Geld bekommt Brian K. nicht. Das Bezirksgericht Zürich hat ihm nun wegen unrechtmässiger Haftbedingungen eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.
Die Haftbedingungen seien «in ihren kumulativen Auswirkungen und vor allem mit Blick auf die Dauer von beinahe drei Wochen objektiv klar unrechtmässig» gewesen, hält das Bezirksgericht Zürich in einer Mitteilung vom Dienstag fest.
Konkret geht es um seine Zeit in Pfäffikon ZH, wo er im Januar 2017 in Sicherheitshaft sass. Zwanzig Tage lang wurde der Häftling dort in einer Einzelzelle ohne Matratze untergebracht. Als Kleidung erhielt er nur einen Poncho, weil er mit den Kleidern sonst die Toilette verstopft hätte.
Duschen wurde ihm verweigert, ebenso Spaziergänge im Hof. Eine Zahnbürste durfte er erst nach zehn Tagen nutzen, weil er diese als Waffe hätte einsetzen können. Zu essen erhielt er ausschliesslich belegte Brote. Auch dies eine Sicherheitsmassnahme, weil es dafür kein Geschirr und kein Besteck brauchte.
Zürcher Obergericht hatte Entscheid aufgehoben
Das Bezirksgericht hatte deswegen schon in einem Urteil vom März 2021 festgehalten, dass es sich um eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gehandelt habe. Allerdings meinte das Gericht damals, dass Brian seine Genugtuungsforderung zu spät gestellt habe.
Das Obergericht hob diesen Entscheid in der Folge allerdings auf: Betreffend Genugtuung wegen unrechtmässiger Haftbedingungen sei nicht die Strafprozessordnung anwendbar, sondern das kantonale Haftungsgesetz. Demnach habe Brian seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht.
Deshalb befasste sich das Zürcher Bezirksgericht nun ein weiteres Mal mit dem Begehren. Es kam erneut zum Schluss, dass trotz des «absoluten Ausnahmeverhaltens des Klägers» eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Die Schwelle sei aber nur knapp überschritten worden.
Deshalb sprach es Brian eine Genugtuung von 1000 Franken zu. Dessen Schadenersatzforderungen – unter anderem für die Kosten eines privaten Gutachtens – lehnte es ab.
Scharfe Kritik von Menschenrechtlern
Der Fall sorgte erstmals 2013 für Schlagzeilen, weil Brian mit Steuergeldern ein teures Sondersetting inklusive Thaibox-Training und Segeltörn für Schwererziehbare bezahlt wurde. Zunächst wurde vom «Fall Carlos» gesprochen, «Carlos» war ein Pseudonym für Brian, das ihm von den Medien gegeben wurde. Weil sich der junge Intensivtäter in einem Beitrag der SRF-«Rundschau» erbeten hat, beim richtigen Vornamen genannt zu werden, nennt seither auch Blick seinen richtigen Vornamen.
Brian wurde wegen diverser Gewalttaten zu einer Haftstrafe verurteilt und wurde in der Folge auch im Gefängnis mehrfach straffällig. Der Häftling musste deshalb erneut vor Gericht antraben und wurde abermals verurteilt. Der Umgang mit dem Häftling wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. (jmh/SDA)
* Name bekannt