Es passiert vor einem Jahr im Hauptbahnhof Zürich. Für einen Moment kreuzen sich im Juni die Wege eines Mannes (36) und einer Frau (18) mit Kopftuch. Ein Wort fällt. Eine Beleidigung. Dafür wurde der 36-Jährige verurteilt.
Der Polymechaniker hatte die 18-Jährige im Vorbeigehen als «Taliban» bezeichnet. Die Taliban sind eine militant-islamistische Terror-Gruppe in Afghanistan. Mit dieser wollte sich die junge Frau nicht in Verbindung bringen lassen. Statt weiterzugehen, wehrte sich die 18-Jährige. Während sie dem Mann auf Schritt und Tritt folgte, alarmierte sie die Polizei.
Als die Beamten ihn ansprachen, wollte er von der Beleidigung nichts wissen. «Damit habe ich nichts zu tun», soll er gesagt haben, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
«Quasi als Terroristin hingestellt»
Und trotzdem gab es eine Anzeige – und schliesslich auch einen Termin vor dem Bezirksgericht Zürich. Beim Prozess sagte der Mann aber nicht all zu viel. Er zog es vor zu schweigen. Auch zu der Frage, wieso er die Frau als «Taliban» bezeichnet habe, wollte er sich nicht äussern.
Für den Richter war die Sache klar und der Polymechaniker schuldig. Er habe sie mit seiner Äusserung «quasi als Terroristin hingestellt» und die Gefühle und Ehre der Frau verletzt. Dies sei «verabscheuungswürdig».
Das Urteil: 300 Franken Busse plus 2500 Franken, die Kosten für das Gerichtsverfahren, und 1400 Franken Entschädigung. Insgesamt also 4200 Franken. (jmh)