Ein 29-jähriger Mann versteckte sich im Schwimmbad Geiselweid in Winterthur in einer Umkleidekabine und filmte heimlich eine Frau beim Umziehen. Der Spanner wurde auf frischer Tat ertappt, konnte aber zunächst fliehen, wie der «Landbote» berichtet.
Dank des Überwachungssystems gelang es der Polizei jedoch, den Täter schnell zu identifizieren. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat nun ein Urteil gefällt: Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt. Bezahlen muss er diese nur, wenn er in den nächsten zwei Jahren rückfällig wird. Zusätzlich muss er eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken begleichen.
Hausverbot bei groben Verstössen
Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt den Tatbestand des Voyeurismus nicht. Die Verurteilung erfolgte deshalb wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Laut Dave Mischler, Leiter des Sportamts Winterthur, kommt es «pro Jahr zu zwei bis drei solchen Vorfälle», häufig durch jugendliche Täter.
Das Personal führt regelmässig Kontrollgänge durch und wurde für diese Problematik sensibilisiert. Bei Straftaten und groben Verstössen gegen die Hausordnung verhängt das Sportamt konsequent Hausverbote, deren Dauer von der Schwere des Vorfalls abhängt.