Auf einen Blick
- Kosovare erhält nach Tötung und Ausweisung erneut Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
- Trotz Einreiseverbot besuchte er regelmässig seine Familie in der Schweiz
- 17 legale Aufenthalte in den letzten zehn Jahren trotz Einreiseverbot
Im Februar 2005 erschoss ein Kosovare (50) auf offener Strasse einen Griechen (†38). Der genaue Tathergang blieb zwar ungeklärt, später bezeichnete der Staatsanwalt die Bluttat jedoch als «Exekution». Denn der Täter feuerte aus nächster Nähe auf das kniende Opfer. Der Auslöser: eine Schlägerei zwischen dem Schwager des Kosovaren und dem Griechen tags zuvor. In den Schweizer Medien war in der Folge oft vom «Griechenmord» die Rede.
Nach mehreren Verfahren vor appenzell-ausserrhodischen Gerichten landete der Fall vor dem Bundesgericht in Lausanne. 2011 wurde der Kosovare schliesslich wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren hinter Gittern verurteilt. Bereits im Juli 2012 wurde er jedoch bedingt aus dem Strafvollzug entlassen und gleichentags nach Pristina ausgeschafft, weil ihm die Aufenthaltsbewilligung entzogen und ein Einreiseverbot verhängt wurde. Nun hat sich der Kosovare vor dem Zürcher Verwaltungsgericht eine erneute Aufenthaltsbewilligung erstritten. Das berichtet der «Tages-Anzeiger».
Rückfallgefahr sei vernachlässigbar
Wie dem Bericht der Zeitung zu entnehmen ist, hielt sich der Mann trotz Einreiseverbots regelmässig in der Schweiz auf. So soll er in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 17 Mal legal im Land gewesen sein. Sämtliche Aufenthalte waren von den Schweizer Behörden bewilligt. Denn: Der Kosovare besuchte seine Familie und blieb jeweils für mehrere Wochen, wie der «Tages-Anzeiger» weiter berichtet.
Im September 2022 beantragte er dann eine erneute Aufenthaltsbewilligung. Seine Familie lebt mittlerweile im Kanton Zürich.
Zwar lehnte das Zürcher Migrationsamt den Antrag zunächst ab, doch das Verwaltungsgericht gab dem Mann jetzt recht. Die Richter begründeten ihren Entscheid damit, dass sich der Kosovare seit seiner Entlassung «tadellos» verhalten habe. Eine Rückfallgefahr sei nach 20 Jahren vernachlässigbar. Der Verurteilte habe den Kontakt zu seiner Familie in der Schweiz stets aufrechterhalten. Seine Frau und Kinder hätten ihn auch im Kosovo besucht.
Seit Januar 2023 habe er nun eine Festanstellung, wodurch seine Familie nicht mehr von Sozialhilfe abhängig sei. Das Gericht wies das Migrationsamt an, dem Kosovaren eine neue Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Der Entscheid ist rechtskräftig.