Der 24-jährige Autorowdy Daniel F.* durchbrach im März 2019 eine Polizeisperrung und verletzte eine Polizistin lebensgefährlich.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte den Schweizer im März 2022 wegen mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu 16 Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Statt ins Gefängnis schickte es den 24-Jährigen aber in eine psychiatrische Klinik. Die Verteidigung wollte das vor dem Obergericht ändern – ohne Erfolg.
Am Donnerstag wurde F. wegen mehrfachen versuchten Mordes an zwei Polizistinnen und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Die Strafe wird aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme, weil Daniel F. an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Verteidigung fordert eine Massnahme für junge Erwachsene
Ihrem Mandanten gehe es dank der Behandlung gut, er wäre durchaus in der Lage, eine Massnahme für junge Erwachsene zu schaffen, sagte sie. Dort könnte er auch eine Berufsausbildung machen. Zudem forderte sie neue Gutachten. Die vorliegenden Gutachten seien mangelhaft.
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Sie plädierte auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte und forderte eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren sowie eine Geldstrafe.
Die Staatsanwältin forderte hingegen eine vollständige Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Bei seiner Fahrt über ein Trottoir habe der Beschuldigte gewusst, dass dort Menschen standen und dass er sie erfassen würde, was sie schwer verletzen oder gar töten könnte. Zumindest Eventualvorsatz liege vor.
Daniel F. noch in stationärer Behandlung
Wichtiger als eine Strafe sei aber eine stationäre Behandlung. Der Klinikbericht zeige, dass der junge Mann am richtigen Ort sei – und auch Fortschritte mache. Allerdings könne noch keine Rede sein von einer Umwandlung in eine Massnahme für junge Erwachsene.
Erstens benötige er noch den geschlossenen Rahmen der Klinik. Und zweitens wäre eine Massnahme für junge Erwachsene im Vergleich mit der Freiheitsstrafe unzulässig kurz.
Polizistin lebensgefährlich verletzt
Im Oktober 2019 hatte der Schweizer in Winterthur mit einem gestohlenen Auto eine Polizeisperre durchbrochen. Dabei erfasste er eine Polizistin und verletzte sie lebensgefährlich. Eine zweite entging knapp der Kollision. Der psychiatrische Gutachter stellte bei dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie fest, unter anderem aufgrund seines exzessiven Cannabiskonsums.
Mit ihrem Urteil bestätigten die Oberrichter den erstinstanzlichen Entscheid weit gehend. Wie der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, wollte der Beschuldigte am Tattag mit dem gestohlenen Auto einer Polizeikontrolle und Verhaftung «um jeden Preis» entgehen.
Fünfjährige Therapie
Er sei aus der stehenden Kolonne ausgeschert und habe übers Trottoir entkommen wollen. Auch als er die Polizistinnen und Polizisten gesehen habe, habe er nicht abgebremst.
Das Gericht zeigte teilweise Verständnis für den psychisch kranken Beschuldigten, der bereits seit fast drei Jahren im vorzeitigen Massnahmenvollzug ist. Eine intensive Therapie in einer Klinik – die stationäre Massnahme – sei das Richtige für ihn. Sie dauert fünf Jahre und kann so oft wie nötig verlängert werden. Eine Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. «Das ist Ihr Weg, machen Sie das Beste draus», sagte der Richter. Das Ziel müsse sein, im Leben wieder Fuss zu fassen.
In seiner Befragung hatte der Beschuldigte gesagt, er habe den Eindruck die Medikamente und Therapien brächten etwas, um die Krankheit in den Griff zu bekommen. Aufgrund seiner Fortschritte gewähre ihm die Klinik bereits Lockerungen. So dürfe sich er regelmässig stundenweise unbeaufsichtigt in der Umgebung aufhalten. Einmal pro Woche habe er zudem unbegleiteten Tagesausgang. (ene/nad/SDA)
* Name geändert