Eric Westacott zieht alle drei Wochen weiter, weil Stadt Winterthur Bewilligung verweigert
Mann will im Wald leben – aber darf nicht

Im Sommer schläft er unter einer Blache, im Winter in einem Zelt. Eric Westacott liebt den Wald. So sehr, dass er ganz darin wohnen möchte – doch das darf der Aussteiger aus Winterthur nicht.
Publiziert: 11.10.2023 um 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2023 um 11:55 Uhr
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Seit 2017 übernachtet Eric Westacott regelmässig im Wald in Winterthur und Umgebung.
Foto: MADELEINE SCHODER

Alle drei Wochen zieht er mit seinem Lager ein paar Hundert Meter weiter. «So ist die Wahrscheinlichkeit kleiner, dass ich von den Behörden weggewiesen werde», sagt Eric Westacott gegenüber dem «Landboten». Der 59-Jährige übernachtet seit 2017 regelmässig im Wald rund um Winterthur und sieht ihn als seinen eigentlichen Lebensraum.

Mit gesammeltem Feuerholz backt er zum Beispiel Fladenbrot auf einem kleinen Kugelgrill, Wasser holt er aus einer Quelle. Beeren, Brennnesseln, Löwenzahn – Westacott isst, was er im Wald findet. Jagen und Pilze sammeln lässt er dagegen lieber.

Nicht immer lebte er so zurückgezogen

Der Aussteiger war bis 2001 Führungskraft bei Swiss Re, dem Rückversicherer, zu dessen Kunden das World Trade Centers gehört hatte. «Nach dem Anschlag vom 11. September 2001 habe ich jegliches Vertrauen ins kapitalistische System verloren», sagt Westacott. Es zog ihn auf den Jakobsweg und schliesslich für elf Jahre nach Afrika. Zurück in der Schweiz bot er Survival-Kurse an – bis Corona ihm einen Strich durch die Rechnung machte.

Zurzeit steht ihm eine Notwohnung in Winterthur zur Verfügung, die ihm der Sozialdienst aufgrund mehrerer Betreibungen und fehlendem Einkommen vermittelt hat. Dort lagert er nur sein Hab und Gut, kocht und schläft manchmal – aber eigentlich will er das gar nicht: «Ich brauche keine Wohnung und will dem Staat nicht unnötig auf der Tasche liegen». Doch Westacott darf nicht legal im Wald leben.

Wald ist «Nichtbauzone»

Wie Winterthurer FDP-Stadtrat Stefan Fritschi gegenüber dem «Landboten» erklärte, ist es verboten, öffentlichen Boden für private Wohnzwecke zu beanspruchen. In der Schweiz gelten strenge Regeln, um den Wald zu schützen und als ruhigen Naturraum zu erhalten. Das hat auch Westacott schon zu spüren bekommen: «Ich habe schon mehrmals bei der Stadt für eine Bewilligung angefragt, leider vergeblich.»

Diese Bewilligung wird er wohl auch in Zukunft nicht erhalten, wie Nadja Herz, Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht, gegenüber der Winterthurer Tageszeitung erklärt. Denn der Wald ist eine sogenannte Nichtbauzone. Davon lässt sich der Aussteiger nicht entmutigen: Ob mit oder ohne Bewilligung – Westacott wird weiterhin sein Lager im Winterthurer Wald aufschlagen. Mit Rundgängen und Erlebnistagen für Jung und Alt will er nebenbei etwas Geld verdienen. «Ich merke einfach: Hier geht es mir gut.» (gs)

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