In Richterswil ZH war der Arm des Gesetzes ein Langfinger! Als langjähriger Polizeichef der Zürichsee-Gemeinde genoss Lars T.* (48) das Vertrauen der Bevölkerung. Zu Unrecht, wie sich nach 20 Jahren im Dienst herausstellt. Immer wieder bediente er sich nämlich an den Parkuhren (BLICK berichtete). Heute stand der Ex-Polizist vor Gericht und erzählte eine regelrechte Robin-Hood-Geschichte: Die Beute habe er nämlich an bedürftige Menschen und seine Familie verteilt!
Der Gebühren-Klau begann 2014. Zunächst überwies sich T. 10'000 Franken. Danach wurden die Beträge stetig höher. Insgesamt 144'000 Franken hat der Polizist über die Jahre abgezweigt, fälschte dafür über 70 Abrechnungen.
Stahl der Polizist aus Nächstenliebe?
Vor Gericht begründet Lars T.: «Ich habe nicht aus Gier gestohlen, sondern aus Nächstenliebe!» Konkret: Teile der Beute habe er an Sozialfälle verteilt, die er in seiner Funktion als Polizist kennengelernt haben will. Und: Auch die Familie und zwei Expartnerinnen sollen profitiert haben. An wen er das Geld aber genau weitergab, will der Ex-Polizist nicht sagen.
Bei der weiteren Befragung gab er aber auch Motive an, die weniger selbstlos daherkamen: «Plötzlich kam eine Steuerrechnung über 12'000 Franken, dazu musste ich noch Alimente zahlen», so der Angeklagte. Da habe er sich zum ersten Mal an einer Parkuhr vergriffen.
Staatsanwalt und Verteidiger einigen sich auf Urteil
Besonders dreist: Nach seinem unrühmlichen Abgang als Gemeindepolizist, gab Lars T. der «Zürichsee-Zeitung» ein Interview, liess sich als Dorforiginal feiern. Wegen eines Bandscheibenvorfalls, habe er «Gedanken zur Zukunft» gemacht, begründete der Möchtegern-Ordnungshüter seinen Abgang. «Der typische Polizist war ich nie», sagte T. im Interview. Er habe sich beim Durchsetzten der Gesetzte jeweils «etwas Spielraum erlaubt».
Am Schluss der Verhandlung sagte der Angeklagte: «Ich bereue, was ich gemacht habe. Aber nicht, dass ich Menschen geholfen habe.» Das Gericht folgte dem Urteilsvorschlag, auf den sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft schon zuvor geeinigt hatten: Eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss Lars T. das gestohlene Geld an die Gemeinde zurückzahlen.