Die Uni hatte Telefon- und E-Mail-Daten der Professorin ausgewertet, um das Informationsleck zu finden. Diese Beweisführung taxierte das Gericht nun als rechtswidrig, wie es am Donnerstag mitteilte.
Beweise unzulässig
Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Entlassung von Professorin Ritzmann durch die Universität Zürich nichtig und damit unwirksam ist. Die Universität entliess Ritzmann per Ende April 2014, weil sie eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe. Doch schon im Dezember des gleichen Jahres sprach sie das Bezirksgericht Zürich von diesem Vorwurf frei.
Die Uni stützte ihre Kündigung auf eine flächendeckende Auswertung von Telefon- und E-Mail-Daten sowie auf Beweismittel, welche die Staatsanwaltschaft anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Ritzmann sichergestellt hatte.
Es gab keine Veranlassung, ein Kündigungsverfahren gegen Ritzmann einzuleiten
Das Gericht sprach Ritzmann allerdings vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei, weil die Staatsanwaltschaft diese Beweismittel rechtswidrig beschafft habe. Die Daten durften deshalb nicht berücksichtigt werden.
Das Verwaltungsgericht kam deshalb zum Schluss, dass die Universität die rechtswidrig beschafften Beweismittel auch nicht für die Kündigung hätte berücksichtigen dürfen. Ohne diese Beweismittel habe die Universität Zürich jedoch überhaupt keine Veranlassung, ein Kündigungsverfahren gegen Ritzmann einzuleiten.
Die Kündigung erscheine deshalb gänzlich unmotiviert und damit willkürlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Universität schreibt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sie das Urteil analysieren werde. Ob sie damit ans Bundesgericht gehe, sei noch offen.
«Ich habe wieder das Vertrauen in die Justiz erlangt»
Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zeigte sich Ritzmann sehr erleichtert über das Urteil: «Ich habe wieder das Vertrauen in die Justiz erlangt. Die Urteilsverkündung erfolgte exakt sieben Jahre nach der Verhaftung von mir und meinem Mann.» Die 15'000 Franken Entschädigung, welche ihr die Uni nun bezahlen muss, würden ihre Anwaltskosten allerdings nicht decken.
Hintergrund dieses Urteils ist die sogenannten «Affäre Mörgeli". Der «Tages-Anzeiger» hatte am 11. September 2012 einen kritischen Artikel über die Tätigkeit von Christoph Mörgeli, dem damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums, publiziert.
Darin wurden zwei Berichte erwähnt, in denen die Leistung von Mörgeli als mangelhaft bezeichnet wurde. Die Universität reichte darauf Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
Für die Zürcher Staatsanwaltschaft stand bald fest, dass Ritzmann die Whistleblowerin war, die den Journalisten die brisanten Informationen zugesteckt hatte. Ritzmann und ihr Mann wurden verhaftet und in Handschellen dem Staatsanwalt vorgeführt. Ritzmann war selber Medizinhistorikerin.
(SDA)