Sie bestellte Waren online – und bezahlte nicht. Fünf Jahre und über 30'000 Franken Bestellwert später wird die Winterthurerin (39) dafür zur Rechenschaft gezogen. Bemerkenswert: Die Frau ist selbst Juristin.
Begonnen hatte sie ihre Beutezüge in der analogen Welt: 2015 klaute sie einer Schülerin der Kantonsschule Wetzikon ihren Laptop. Die Schülerin hatte ihre Tasche vor der Toilettenkabine platziert. Die Frau griff zu, schreibt das Newsportal Züri Today, das Einblick in den Strafbefehl hatte.
Verschiedene Lieferadressen und falsche Angaben
Ähnlich simpel wie diesen Diebstahl gestaltete die Juristin ihre späteren Beutezüge. Nur erfolgte die Abwicklung dann online: Sie bestellte Waren aller Art, beglich die entsprechenden Rechnungen aber nie. Damit man ihr nicht so schnell auf die Schliche kam, nutzte die Winterthurerin insgesamt sechs verschiedene Lieferadressen und erstellte mehrere Kundenkonten mit falschen Angaben.
Offenbar spielte die Höhe des geschuldeten Betrags für das Vorgehen der Frau keine Rolle: Offen blieben sowohl eine Rechnung von 12.80 Franken bei einer Bäckerei als auch solche für Kosmetik-Artikel im Wert von über 400 Franken oder für Abos in der Höhe von 900 Franken bei der «Neuen Zürcher Zeitung».
Am grössten ist gemäss Züri Today der finanzielle Schaden beim Online-Versandhändler Zalando: Die Winterthurerin bestellte dort Waren im Wert von 3920.60 Franken. Unter den Geschädigten befinden sich auch Stiftungen für einen guten Zweck: Züri Today nennt die Behinderten-Organisationen «Stiftung Brändi» aus Luzern und die «Brühlgut Stiftung» aus Winterthur.
Fünf Seiten lange Liste von Geschädigten
So kam einiges zusammen: Ganze fünf A4-Seiten lang ist die Liste der geschädigten Firmen gemäss Züri Today. Insgesamt schuldet sie all diesen Unternehmen 33'684.50 Franken und einige Hundert Euro.
Jetzt kommen noch ein paar offene Beträge dazu. Die zuständige Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland verurteilt die Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss die Juristin eine Busse über 900 Franken zahlen und die 1000 Franken Verfahrenskosten übernehmen. (mel)