Auf einen Blick
- Bendrit Bajra kämpft vor Gericht gegen Verurteilung wegen Verkehrsdelikten
- Bajra übernahm gefährlich das Steuer vom Beifahrersitz und filmte dabei
- 28-jähriger Ex-Komiker zu 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
- Obergericht hält an Urteil fest
Der ehemalige Social-Media-Star Bendrit Bajra stand am Montag in Zürich vor Gericht. Er wehrte sich vor Obergericht gegen seine Verurteilung wegen diverser Verkehrsdelikte.
Der 28-jährige frühere Komiker wollte nicht zuletzt um seinen Führerausweis kämpfen. Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn im März 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Franken.
Weil er wegen Raserdelikten verurteilt wurde, würde ihm das Strassenverkehrsamt den Ausweis für mindestens zwei Jahre entziehen. Bajra sagte damals, dass er das Auto täglich brauche.
Kollege soll der eigentliche Schuldige sein
Vorgeworfen werden ihm zwei gefährliche Aktionen, die beide im April 2016 stattfanden. Beim ersten hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.
Beim zweiten Vorfall fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra stellte dabei absichtlich die Fernlichter ein, damit sein Sitznachbar gut filmen konnte, und kommentierte die lebensgefährliche Aktion.
An der Verhandlung schob Bajra die Hauptschuld auf seinen Kollegen. Der Richter bezeichnete ihn aber als «Albtraum aller Verkehrsteilnehmer, die sich anständig verhalten». Der 28-Jährige war vor rund zehn Jahren mit Videoclips zu den Unterschieden zwischen Schweizern und Ausländern zum Social-Media-Star geworden.
Obergericht bestätigt Urteil: «Mitgegangen, Mitgefangen»
Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für Ex-Social-Media-Star Bendrit Bajra am Montagnachmittag bestätigt. Es bleibt bei einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen Verkehrsdelikten. Die Höhe der Tagessätze wurde jedoch auf 80 Franken reduziert. Der Verteidiger forderte eine noch tiefere Strafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken. Eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe wie von der Vorinstanz fand Bajra ungerecht. «Ich bin im Verkehr sonst nie gross aufgefallen», sagte er.
Der Richter anerkannte bei der Urteilsbegründung am Montag zwar, dass die gefährlichen Aktionen nicht Bajras Idee waren. Er habe aber auch nichts getan, um diese zu entschärfen. «Mitgegangen, mitgehangen», befand der Richter. Er habe wohl nicht der «Schisshase» sein wollen und Druck von Dritten gehabt, habe aber auch beschleunigt und die Spur gewechselt, als er mit einer Hand das Lenkrad hielt und der anderen mit dem Handy filmte, sagte der Richter.
Kein Gefängnis für Bendrit
Somit bleibt es bei qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und einem Raserdelikt. Da die Strafen bedingt ausgesprochen wurden, bleiben Bajra die Zahlung und ein Gefängnisaufenthalt erspart. Das Strassenverkehrsamt dürfte dem 28-Jährigen den Führerausweis für mindestens zwei Jahre entziehen, wenn das Urteil bestehen bleibt. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.