Am letzten Freitag floss auf einem Winterthurer Parkplatz Blut! Kurz vor 23 Uhr traf sich S.* (34) dort mit einem Mann. Plötzlich gerieten die beiden in einen Streit. S. wird dabei von seinem Gegenüber mit einer Hiebwaffe attackiert und verletzt – vermutlich mit einer Machete.
Der Angreifer flüchtet und setzt sich nach Deutschland ab, wird von der Polizei aber bereits am Wochenende geschnappt. Wie die «NZZ» schreibt, könnte es sich um eine Abrechnung im Islamistenmilieu handeln. Der Angreifer soll ein 43-jähriger Islamist mit deutscher Staatsbürgerschaft sein.
Verletzungen nicht gravierend
Die Kantonspolizei Zürich bestätigt der Zeitung den blutigen Streit, sagt aber noch nichts zu den Hintergründen, diese würden derzeit untersucht. Klar ist nur: Die Verletzungen, die sich S. zugezogen hat, sind nicht gravierend. Er war zwar im Spital, konnte dieses aber bereits wieder verlassen.
Und: S. wird in dem Fall als Geschädigter behandelt, der Islamist aus Deutschland als Tatverdächtiger. Der Anwalt von S. wollte sich gegenüber der «NZZ» nicht zum Vorfall äussern. Da der mutmassliche Täter deutscher Staatsbürger ist und auch in Deutschland verhaftet wurde, müssten zuerst die Zuständigkeiten geklärt werden.
Zu 50 Monaten Haft verurteilt
S. selbst ist kein unbeschriebenes Blatt in der Szene. Mitte November 2013 reiste er zum IS nach Syrien, einen Monat später kehrte er in die Schweiz zurück. Als «Rückkehrer» gewann er in der Winterthurer Islamistenszene an Ansehen.
2014 gründete er mit dem ehemaligen Thaibox-Weltmeister Valdet Gashi (†29) die Kampfsportschule MMA Sunna – ein wichtiger Treffpunkt für junge Salafisten. Gashi reiste ebenfalls zum IS und soll dort bei einem Luftangriff ums Leben gekommen sein.
Im September 2020 wurde der gebürtige Italiener S. vom Bundesstrafgericht in Bellinzona als Kopf der Winterthurer Islamistenszene zu 50 Monaten Haft verurteilt. Er selbst beteuerte vor Gericht, dass er sich entradikalisiert habe. Die barbarischen Handlungen des IS hätten ihm klargemacht, dass die Ideologie der Terrormiliz absolut falsch sei. Das kaufte ihm das Gericht aber nicht ab. Dennoch: S. hat mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt und befindet sich deshalb auf freiem Fuss. (bra)
*Name der Redaktion bekannt