Polizeiaufgebot wegen Rechtsextremen in Waldhütte
In Kaltbrunn flogen sie auf, dann gingen sie nach Rüti

Die Kantonspolizei Zürich hat am Samstag eine Grosskontrolle bei einem Gruppenhaus in Rüti durchgeführt und zwei Dutzend Rechtsextreme weggewiesen. Jetzt ist bekannt: Das Treffen hätte eigentlich in Kaltbrunn stattfinden sollen – dort flogen sie aber auf.
Publiziert: 19.06.2022 um 13:44 Uhr
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Aktualisiert: 20.06.2022 um 09:11 Uhr
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Die Kantonspolizei Zürich kontrollierte bei einem Gruppenhaus in Rüti die rund 55 anwesenden Personen. Zwei Dutzend von ihnen wurden weggewiesen. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Am Samstag ging bei der Kantonspolizei Zürich gegen 21 Uhr eine Meldung ein, dass in einer Hütte in Rüti ZH ein Treffen von Anhängern der rechtsextremen Szene stattfinden würde und dabei möglicherweise Straftaten begangen würden.

Eine Polizeipatrouille wurde aufgeboten und trafen auf rund 50 Personen, die die Waldhütte anscheinend unter falschen Angaben gemietet hatten, wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt. Jetzt ist klar: Das Treffen der rechtsextremen Szene hätte in Kaltbrunn SG stattfinden sollen.

Rechtsextreme mieten oft verschiedene Lokale

Wie die Kantonspolizei St. Gallen am Montag mitteilt, konnte sie ein Treffen und ein mögliches Konzert eines rechtsextremen Netzwerks mit Teilnehmenden aus der Schweiz und Deutschland verhindern. Der Kantonspolizei St. Gallen zufolge geht man davon aus, dass zwischen dem Vorfall in Rüti ZH und der Gruppe, die in Kaltbrunn SG ein Veranstaltungslokal mieten wollte, ein Zusammenhang besteht.

«Es könnte durchaus sein, dass es sich um dieselbe Gruppe handelt», sagt Hanspeter Krüsi zu Blick. Die rechtsextreme Szene halte sich oft mehrere Optionen offen. «Es ist nicht unüblich, dass diese Gruppen manchmal mehrere Lokale in verschiedenen Örtlichkeiten anmieten. Dies, da sie mit Verboten rechnen», so Krüsi. Dank eines Nachtrags des Polizeigesetzes konnte für das geplante Treffen in Kaltbrunn sofort ein Veranstaltungsverbot ausgesprochen werden, wie die Kantonspolizei schreibt. Das Gesetz ermöglicht es, ein Veranstaltungsverbot geltend zu machen, wenn die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch die Veranstaltung massgeblich beeinträchtigt wird.

Aus der Schweiz und Deutschland

Im Verlauf des Abends wurden in Rüti ZH weitere Einsatzkräfte aufgeboten, die die rund 55 bereits Anwesenden sowie weitere Eintreffende kontrollieren sollten. Rund zwei Dutzend Personen wurden weggewiesen.

Rund 30 weitere konnten wegen ihrer Fahrunfähigkeit aber nicht weggewiesen werden und übernachteten vor Ort. Die Polizei überprüfte die Einhaltung von Ruhe und Ordnung während der Nacht mehrmals.

Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Personen aus der Schweiz und aus Deutschland im Alter zwischen 22 und 56 Jahren. Der Einsatz verlief ohne Zwischenfälle und war kurz nach Mitternacht beendet. (ced/dzc)

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