Zu viele Beiss-Vorfälle
Basler Regierung will wieder Kurspflicht für Hundehalter

Im Kanton Basel-Stadt sollen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, einen praktischen Erziehungskurs für ihr Tier besuchen müssen. Dies schlägt die Regierung in ihrem teilrevidierten Hundegesetz vor.
Publiziert: 12.09.2023 um 16:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2023 um 16:18 Uhr
Wer im Kanton Basel-Stadt neu einen Hund hat, soll einen Erziehungskurs besuchen müssen. (Symbolbild)
Foto: Jennifer Corbett

Die Anzahl gemeldeter Vorfälle mit aggressiven Hunden sowie Bissverletzungen im Kanton Basel-Stadt habe nach Aufhebung des obligatorischen Hunde-Erziehungskurse wieder zugenommen, teilte die Exekutive am Dienstag mit. Wegen der öffentlichen Sicherheit, der Tierseuchenprophylaxe und des Tierschutzes halte die Regierung eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses für notwendig.

Gemäss Ratschlag der Regierung hat sich die Anzahl Hundebissverletzungen bei Menschen in den letzten vier Jahren von 44 auf 64 erhöht. Zugenommen habe ausserdem die Anzahl gravierender Hundebissverletzungen von 14 auf 30.

Vorgesehen ist, dass Halterinnen und Halter innerhalb eines Jahres nach Erwerb ihres Hundes den Nachweis einer praktischen Ausbildung erbringen müssen. Die Details - wie beispielsweise Art und Umfang der praktischen Ausbildung und Ausnahmeregelungen - will die Regierung auf Verordnungsstufe regeln. Es werde eine möglichst einfache und pragmatische Regelung in Anlehnung an andere Kantone anstrebt, heisst es weiter.

Der Bundesrat hatte die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter per Ende 2016 auf Druck des Parlaments beschlossen. Die Kantone sind aber frei, anders vorzugehen. So besteht in den Kantonen Zürich, Luzern oder Wallis ein Hundekurs-Obligatorium.

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Dezember 2023.

(SDA)

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