59-Jähriger im Kanton Zug verurteilt
Kollege soll Lottoschein einlösen – und behält das Geld

Um seinen Gewinn einzufordern, gab ein Mann aus dem Kanton Zug seinen Lottoschein einem Freund. Dieser hatte jedoch nicht vor, dem Gewinner daraufhin das Geld zu überweisen. Jetzt muss der Mann eine Geldstrafe zahlen.
Publiziert: 19.04.2022 um 10:50 Uhr
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Aktualisiert: 19.04.2022 um 13:48 Uhr
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Im Kanton Zug hat ein Mann knapp 46'000 Franken im Lotto gewonnen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Fünf Zahlen hatte ein Mann aus dem Kanton Zug im Jahr 2020 richtig getippt – und damit genau 45'914 Franken im Lotto gewonnen. Doch dieses Geld sollte der Glückliche für lange Zeit nicht sehen. Zunächst wollte er den Lottoschein am Kiosk einlösen, bekam stattdessen aber einen Gewinnschein mit dem Vermerk Gewinneinforderung, den er ausfüllen musste.

Da der Mann nicht sonderlich gut Deutsch sprach und auch gesundheitlich eingeschränkt war, bat er einen Kollegen (59) um Hilfe, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Dieser sollte die Abwicklung des Lottogewinns vornehmen. Der Freund erklärte sich dazu bereit – doch das war der Anfang vom Ende der Freundschaft.

Zunächst funktionierte alles reibungslos, der zur Hilfe geeilte Freund bekam den Gewinn auf sein Bankkonto überwiesen. Daraufhin hob er allerdings nur 2300 Franken ab und brachte diese seinem Freund. Die Differenz von knapp 43'700 Franken behielt er. Der Gewinner wusste nämlich nicht genau, wie viel Geld er eigentlich gewonnen hatte.

Helfer muss Geldstrafe zahlen

Vor lauter Freude gab der Lottogewinner seinem Freund sogar noch 200 Franken für seine Hilfe. Dieser forderte den Mann später dazu auf, ihm sein Handy zu geben, damit er die Bilder vom Lottoschein löschen konnte. Das stimmte den Glücklichen misstrauisch und bewog ihn dazu, etwas nachzuforschen. Schnell wurde ihm so klar, dass sein Kumpel ihn übers Ohr gehauen hatte.

Deshalb forderte der Gewinner ihn dazu auf, ihm die fehlenden 43'700 Franken zu überweisen – der vermeintliche Helfer weigerte sich. Und machte sich somit der Veruntreuung schuldig. Per Strafbefehl wurde er nun verurteilt, muss 12'600 Franken Strafe zahlen. Dazu kommt eine Verbindungsbusse von 3150 Franken und weitere 1200 Franken Verfahrenskosten. Der Vollzug der Geldstrafe wird allerdings durch eine Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Und: Das Lottogeld muss der Gewinner auf dem Zivilweg einfordern. (obf)

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