Der Wolf riss zwischen dem 14. und 23. Mai im Gebiet zwischen «Hubel» und «Urschlauwi» bei mindestens drei Angriffen insgesamt fünf Ziegen und 13 Schafe. Damit sei die Schadensschwelle von zehn toten Tieren erreicht, teilte die Urner Sicherheitsdirektion am Freitag mit. Da sie mit weiteren Übergriffe rechnen müsse, habe sie am 31. Mai den Abschuss dieses schadenstiftenden Wolfs verfügt.
Die Kantone können dies gemäss Bundesrecht tun, wenn Raubtiere «erheblichen Schaden» anrichten. Ein solcher liegt vor, wenn in einem Wolfpräsenzgebiet mindestens zehn Nutztiere innert vier Monaten gerissen wurden, wobei die Herden wo zumutbar geschützt sein müssen.
Fehlende Schutzmassnahmen für Schafe
Im vorliegenden Fall befanden sich gemäss dem Kanton sieben der Schafe beim Angriff auf zwei landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Schutzmassnahmen. Diese zählten damit nicht zum Abschusskontingent. Auch die anderen Herden seien «technisch» nicht geschützt gewesen, hätten sich aber im Alpgebiet auf der Heimkuhweide Wassen befunden, das als geschützt gilt.
Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptgebiet Oberes Reusstal». Nicht erlegt werden darf der Wolf im eidgenössischen Jagdbanngebiet Fellital.
Wolfsjagd im Tessin und Wallis
Derzeit ist auch im Kanton Tessin ein Wolf zum Abschuss freigegeben. Die Behörden erlaubten die Tötung des Tiers im Rovana-Tal Mitte Mai, nachdem dieses im April 19 Schafe gerissen hatte. Die zweimonatige Abschussfrist läuft noch.
Einen Wolf erlegt hatte zuletzt die Wildhut im Kanton Wallis im Mai. Dieser hatte zuvor wiederholt Schaf- und Ziegenherden angegriffen und insgesamt 28 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Davor hatte die Walliser Wildhut im März zwei Jungwölfe im Val d'Herens geschossen. Die beiden Tiere hatten sich nach Angaben des Kantons in der Nähe eines Siedlungsgebietes aufgehalten.
(SDA)