Dieser Abschuss sei im Anschluss an die von der Kantonsregierung diese Woche erteilte Bewilligung erfolgt, teilte der Kanton Wallis mit. Gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd seien die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt gewesen.
Diese erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben. Laut dem Kanton handelte es sich um ein einzelnes Tier ohne Rudel.
GWS kritisiert den Abschuss
Dem widerspricht die Gruppe Wolf Schweiz (GWS), welche die Abschussbewilligung durch den Kanton in einer Medienmitteilung am Donnerstag scharf kritisierte. Im betroffenen Gebiet sei bekanntlich ein Rudel ansässig. In Rudelstreifgebieten seien Abschüsse von Einzelwölfen bundesrechtlich unzulässig.
Falls es in Rudelgebieten zu Schäden durch Wölfe komme, die einen Eingriff in den Bestand rechtlich erlauben, so müsse dieser über eine Regulierung des Rudels durch den Abschuss von Jungwölfen erfolgen, erklärt die GWS. Dafür sei die Zustimmung des Bundes erforderlich und es dürften lediglich 50 Prozent der im laufenden Jahr geborenen Jungtiere erlegt werden. Über diese eindeutige Regelung der eidgenössischen Jagdverordnung setze sich der Kanton Wallis mit seinem Vorgehen hinweg.
Walliser Behörden ignorieren Rüge des Kantonsgerichts
Auch missachteten die Walliser Behörden ein Urteil des eigenen Kantonsgerichts, moniert die GWS. Das Kantonsgericht habe die Behörden in einem Fall von 2018 gerügt, als diese bereits einmal widerrechtlich einen Einzelwolf in einem Rudelstreifgebiet zum Abschuss freigegeben hätten.
Vom damaligen Versprechen der Behörden, das Urteil in der weiteren Praxis zu berücksichtigen, sei leider nichts übrig geblieben, schreibt die GWS weiter. Der Fall zeige, weshalb es falsch wäre, den Kantonen die Kompetenz zur Regulierung von geschützten Arten zu geben.
Derweil fordert der Kanton eine stärkere Regulierung des Grossraubtiers. Trotz diesem Abschuss seien die durch den Wolf verursachten Schäden im Kanton weiterhin hoch, Der Staatsrat möchte daher, dass der Bundesrat seinem Antrag auf eine ausserordentliche Regulierung so schnell wie möglich nachkommt, heisst es im Communiqué weiter.
Der erlegte Wolf wird nun zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern geschickt. Zuletzt hatte die Walliser Wildhut im März zwei Jungwölfe im Val d'Herens erlegt. Die beiden Tiere hatten sich nach Angaben des Kantons in der Nähe eines Siedlungsgebietes aufgehalten.
(SDA)