Vom Gezwitscher genervt
Tierhasser tötet Vögel im Bezirk Höfe SZ mit Rattengift

Eine Schwyzerin aus dem Bezirk Höfe fütterte in ihrem Garten diverse Vögel. Dann wurden die Tiere Opfer einer Rattengift-Attacke: Ein Tierhasser legte in ihrem Garten Giftköder, weil ihn das Gezwitscher stört.
Publiziert: 06.07.2022 um 15:20 Uhr
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Aktualisiert: 06.07.2022 um 15:47 Uhr
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Eine Frau aus dem Bezirk Höfe im Kanton Schwzy fütterte in ihrem Garten gerne Vögel. (Symbolbild)
Foto: pixabay

Finken, Amseln, Meisen oder Spatzen: Bei einer Frau aus dem Schwyzer Bezirk Höfe waren stets alle Vögel willkommen. In ihrem Garten fütterte sie die Tiere regelmässig. Eines Morgens entdeckte sie Rattengift in ihrem Garten, wie das «Höfner Volksblatt» berichtet. Obwohl die Vogel-Freundin die Köder mit ihrer Tochter entfernte, war es bereits zu spät. Einige Tiere hatten schon das Gift aufgepickt.

«Einer der Vögel ist qualvoll in meiner Hand gestorben», sagt die Frau zum «Höfner Volkslblatt». Daraufhin hätte sie dann die Polizei verständigt. Die Kantonspolizei Schwyz bestätigt, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei.

«Die Vögel haben mir in einer sehr schweren Zeit Trost gespendet»

«Die ausgestreuten Köder wurden analysiert und es handelt sich dabei um Rattengift», sagt David Mynall von der Medienstelle. Bisher habe man Kenntnis von zwei Vögeln, die mutmasslich wegen des Gifts gestorben seien. Hinweise zur Täterschaft habe man aber keine. Und genau deswegen wurden die Ermittlungen eingestellt.

Auch die Vogel-Liebhaberin kann sich nicht vorstellen, wer hinter dem Gift-Anschlag stecken könnte. Und das, obwohl es nicht bei allen Nachbarn auf Begeisterung stiess, dass sie in ihrem Garten ein Vogelparadies einrichtete. Einige sollen gar wegen des Lärms oder Verunreinigung durch Vogelkot reklamiert haben.

Eins steht aber fest: Die Höfnerin stimmt die Attacke traurig. «Die Vögel haben mir in einer sehr schweren Zeit Trost gespendet.» Zudem mache sich beim Gedanken daran, dass jemand anstandslos in ihren Garten eingedrungen ist, ein mulmiges Gefühl in ihr breit.

Täterschaft könnte Freiheitsstrafe von drei Jahren blühen

Manuel Wyss, Jagdverwalter des Kantons Schwyz, zufolge handelt es sich bei dem vorliegenden Zwischenfall keineswegs um ein Kavaliersdelikt.

Es gelte hier das Schweizer Tierschutzgesetz und das besage, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden dürfen, so der Experte zu der Zeitung – insbesondere nicht auf solch qualvolle Art. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schwyz könne bei einem Delikt wie diesem gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Zudem hätten auch andere Tiere wie Hunde, Katzen, Marder oder Füchse den Futterködern zum Opfer fallen können. «Eine solche Tat hat mitunter weitreichende Konsequenzen», so Wyss. Die Betroffenen hätten komplett richtig reagiert. Bei Verdacht auf Giftköder empfiehlt er, umgehend die Polizei zu benachrichtigen. (dzc)

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