Kontrolleure haben in der Innerschweiz schwere Fälle von Tierquälerei aufgedeckt. Dies berichtet der «Bote der Urschweiz». Dabei wurde auch Strafbefehle ausgestellt.
Die Zeitung schreibt von «aufwühlenden» Bildern. Bei einer Kontrolle im Juni 2021 mit Polizeibegleitung auf einem abgelegenen Bauernhof im Kanton Schwyz «müssen den Mitarbeitern des Veterinärdiensts die Haare zu Berge gestanden sein». 44 Schweine seien in einem dunklen Stall ohne Fenster gehalten worden. Es habe derart gestunken, dass den Kontrolleuren «die Augen brannten».
«Gutes Atmen war für die Beamten nicht möglich», wird die Schwyzer Staatsanwaltschaft zitiert. Der Bauer habe sich bewusst sein müssen, dass die Schweine bei einer solchen Haltung «nur dahinvegetieren», heisst es in einem Strafbefehl.
Hohe Geldstrafe
Weiter werden Kastrierungen ohne Betäubungen sowie nicht behandelte Verletzungen erwähnt. Auch sei es den «über ein Dutzend Hunden auf dem Hof miserabel» ergangen. Sie lebten inmitten von Kothaufen, ohne Wasser. «Drei Hunden hat der Bauer einen abgeschnittenen Schafskopf zum Frass vorgeworfen. Der war für sie aber gar nicht erreichbar, die Hundeketten waren zu kurz.»
Die Liste der rapportierten Missbräuche geht weiter, darunter auch von Nutzvieh. Der Veterinärdienst habe seitenweise Verstösse aufgelistet. Auch bei einer Nachkontrolle fünf Monate später stiess man immer noch reihenweise auf Missstände.
Der Bauer sei inzwischen wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei, mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen verurteilt worden. Die Strafe beläuft sich auf eine Busse und Kosten von 7740 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 10'500 Franken.
Generell positives Bild
Generell sei es so, dass Betriebskontrollen «ein sehr positives Bild» hinterliessen, sagte Kantonstierarzt Marco Gut der Zeitung. 90 Prozent der Bauernhöfe würden keine oder nur geringfügige Mängel aufweisen. Gerade im Bereich der Nutztiere sei die Anzahl Beanstandungen rückläufig. Wenn nötig, reiche der Veterinärdienst Strafanzeige ein.
In Einzelfällen, wenn die betroffenen Landwirte Aufforderungen der Behörden nicht nachkommen, könnten auch Tierhalteverbote ausgesprochen werden. (kes)