Welches Ausmass eine Spielsucht annehmen kann, zeigt ein Fall aus dem Kanton Schwyz. Ein 42-jähriger Schweizer brauchte Geld, um seine Spielsucht zu befriedigen. In seiner Rolle als Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäfts in Ausserschwyz und später eines Hotels im Kanton Glarus bediente sich der 42-Jährige laut einem Bericht von «Bote der Urschweiz» regelmässig an den Bargeldeinnahmen der Kassen und des Tresors.
Mit dem Geld kaufte er sich Paysafe-Karten, die er in Online-Casinos einsetzte. Damit er nicht aufflog, liess sich der Schweizer einiges einfallen: Er fälschte Buchhaltungsbelege oder stornierte von Hand die Einkäufe der Kunden an den Kassen, wie die Zeitung schreibt. Das Geschäft habe er mit dieser Masche zwischen Januar und Oktober 2021 um rund 130'000 Franken geprellt. Das Hotel im Kanton Glarus brachte er mit der gleichen Masche um rund 37'000 Franken.
Eigene Mitarbeiter beklaut
Doch auch die eigenen Mitarbeiter wurden von dem Mann geschädigt. Aus dem Trinkgeldkässeli stahl der Schwyzer insgesamt 3000 Franken und steckte das Geld in die eigene Tasche.
Im abgekürzten Verfahren ist der Schweizer wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von drei Jahren, bestraft worden. Zudem muss er seine bereits begonnene Therapie zur Behandlung seiner Spielsucht weiterführen. Er muss das geklaute Geld im Umfang von rund 170'000 Franken zurückzuerstatten und die Gerichts- und Verfahrenskosten von über 5000 Franken tragen.
«Wer sich der Spielsucht überlässt, ist seiner Ruhe Feind und der Gesellschaft Pest», zitiert «Bote der Urschweiz» den Gerichtspräsidenten Ruedi Beeler. Der Fall zeige, welche Konsequenzen eine Spielsucht für einen Betroffenen und seine Familie haben kann. Im allseitigen Einvernehmen sei die Probezeit beim Vollzug der Freiheitsstrafe um ein Jahr auf drei Jahre erhöht worden. Schliesslich brauche die begonnene Therapie des Täters laut einer Fachperson einige Zeit, bis sich Erfolge einstellen. (ene)