Vertrauen wiederherstellen
Luzern legt Grundangebot für Spitäler im Gesetz fest
Das Luzerner Kantonsspital (Luks) muss an seinen drei Standorten eine genau definierte Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen entsprechenden Passus ins Spitalgesetz aufgenommen.
19.03.2024, 14:50 Uhr