In den Städten Luzern und Kriens sprudeln die Steuerzahlungen der Unternehmen. Diese Entwicklung sei zwar erfreulich, schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Botschaft zu einer Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Der Finanzausgleich sei aber für solch sprunghafte Veränderungen nicht gerüstet.
Der Finanzausgleich kennt zwei Instrumente. Der Ressourcenausgleich soll die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen reicher und ärmerer Gemeinden ausgleichen, der Lastenausgleich die unterschiedlichen Belastungen, die sich etwa aus der Topografie ergeben.
Die derzeitige Entwicklung der Steuereinnahmen führe dazu, dass deutlich grössere Mittel zum Umverteilen zur Verfügung stünden, hiess es in der Botschaft. Luzern und Kriens müssten wegen ihrer stark steigenden Finanzkraft viel mehr in den Finanzausgleich einzahlen, die Empfängergemeinden würden übermässig von Transferzahlungen abhängig. Zudem würde der Lastenausgleich, der an den Ressourcenausgleich geknüpft ist, zu grosse Mittel erhalten.
Der Regierungsrat will deswegen mit Anpassungen das System im Gleichgewicht behalten. Um ein übermässiges Wachstum des Ressourcenausgleichs zu verhindern, soll dessen Wachstum begrenzt werden. Schlechter gestellt werden sollen die Gemeinden dank Absicherungsmechanismen nicht.
Zudem sollen alle Gebergemeinden gleich behandelt werden, das heisst, die Stadt Luzern soll nicht mehr von einem reduzierten Beitragssatz profitieren. Als Ausgleich wird der Infrastrukturausgleich erhöht. Die Mittel für den Lastenausgleich sollen letztlich nicht mehr an die des Ressourcenausgleichs geknüpft werden.
Diese Anpassungen seien nur Justierungen, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft. Sie funktionierten auch dann, wenn sich die Entwicklung entgegen den Erwartungen nicht fortsetzen würden.
Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt der Regierungsrat, dass die Empfängergemeinden trotz der Änderungen mehr Mittel als heute erhalten würden. Die Gebergemeinden und der Kanton würden zudem trotz der Anpassungen stärker belastet.
Die Neuerungen sollen erstmals 2026 zur Anwendung kommen. Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes unterliegt der Volksabstimmung.