Anfang April hat der Jugendliche in einer S-Bahn eine Strobo-Fackel gezündet und sich dabei verbrannt. Der Lokführer rief die Polizei, die nahm die drei Pyro-Jungs beim Bahnhof Emmenbrücke fest (BLICK berichtete).
Schon damals konfiszierten die Beamten über hundert Knallkörper, Pyrofackeln, Petarden und Sturmhauben.
Die Bande hatte ab er noch viel mehr explosives Material gebunkert, wie die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mitteilt. Im Umfeld des Bahnhofs fanden die Beamten insgesamt 1044 pyrotechnische Gegenstände: Knallpetarden, Knallkörper, Rauchpetarden, Bodenknaller, Rauchbomben, Blitzlichter und diverse Handfackeln. Alles in der Schweiz verbotene Ware.
«Pyros für Spiele auf unteren Ligen»
Die drei Jugendliche gaben bei einer ersten Befragung zu Protokoll, dass sie die Ware in Polen bestellt und in Deutschland abgeholt hätten. «Wir wollten die Pyros für Spiele auf unteren Ligen einsetzen», sagte einer der Schmuggler. Bei den drei Pyromanen handelt es sich um zwei FC-Luzern-Fans und einen Anhänger des FC Basel. Einer hat bereits ein Stadionverbot.
Der Schaden der SBB – Sachschaden am Zug plus Folgen der Störung und Verspätungen von insgesamt 42 Zügen – beträgt total rund 50‘000 Franken. Die SBB haben bereits Strafantrag gestellt.
Die Untersuchungen führen die Staatsanwaltschaft Luzern und die Jugendanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft wurde über den Sachverhalt informiert. (bih)
Krawallmacher, die Pyros und Böller im Stadion zündeten, wurden bislang von der kantonalen Staatsanwaltschaft angeklagt. Nicht so im Fall von Samuel T. (23). Bei ihm schaltet sich zum ersten Mal die Bundesanwaltschaft ein. Sie begründet ihre Zuständigkeit mit der Art der Sprengkörper. «Wir wollen durch das Bundesstrafgericht abklären lassen, ob es unsere Meinung teilt, dass nicht nur ein Böller explodiert ist, sondern ein Sprengkörper», sagt Sprecher André Marty zu BLICK. Samuel T. droht eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren. Angeklagt wird er unter anderem wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie wegen schwerer Körperverletzung.
Krawallmacher, die Pyros und Böller im Stadion zündeten, wurden bislang von der kantonalen Staatsanwaltschaft angeklagt. Nicht so im Fall von Samuel T. (23). Bei ihm schaltet sich zum ersten Mal die Bundesanwaltschaft ein. Sie begründet ihre Zuständigkeit mit der Art der Sprengkörper. «Wir wollen durch das Bundesstrafgericht abklären lassen, ob es unsere Meinung teilt, dass nicht nur ein Böller explodiert ist, sondern ein Sprengkörper», sagt Sprecher André Marty zu BLICK. Samuel T. droht eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren. Angeklagt wird er unter anderem wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie wegen schwerer Körperverletzung.