Sie sind offiziell bettelarm, doch im Verein leben sie auf grossem Fuss. Der Präsident des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), Nicolas Blancho (34) und Vereinssprecher Qaasim Illi (35) zahlen weder Steuern noch Krankenkassenprämien, reisten aber dank des IZRS vor kurzem nach Bangladesch. Kostenpunkt für die Propagandareise laut eigenen Angaben: 54’000 Franken. Alles mit Vereinsspenden finanziert (BLICK berichtete).
Dabei gehen die zwei Gläubigen sogar einer Arbeit nach. Illi arbeitet als Informatiker, Blancho als Übersetzer. Dennoch: Das Einkommen reicht nicht aus, um Steuern oder Krankenkassenprämien zu zahlen. Denn das Duo ist einfach zu stark im Verein eingebunden, sagt Illi zum BLICK. Im Klartext: Mehr arbeiten ist also nicht drin.
Verein sollte verboten werden
Unklar ist bis dato, inwiefern Blancho und Illi vom Verein für ihre Arbeit entschädigt werden. Der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann fordert deswegen eine Steuer-Prüfung. «Die Steuerbehörden müssen einem Verdacht nachgehen und überprüfen, inwiefern hier Zuwendungen stattgefunden haben», sagt Portmann zu BLICK. Falls sich der Verdacht erhärtet, gibt es für den Nationalrat nur eine richtige Konsequenz: Die Schliessung des IZRS!
«Dieser Verein weist ganz klar kriminelle Züge auf. Das hat er schon mehrfach bewiesen. Die Folge müsste ein Verbot sein.» Schon im Juni 2017 hatte Portmann dies beim Bundesrat gefordert. Doch bis jetzt ist nichts passiert.
Der Nationalrat glaubt, dass die zuständigen Behörden bewusst wegsehen. «Solche Organisationen, die sich keinen Deut um unsere Grundrechte kümmern, sind in unseren Nachbarländern schon längst verboten worden. Aber hier in der Schweiz haben die Behörden Angst davor, Extremismus richtig zu bekämpfen. Deswegen lässt man dieses verfassungswidrige Gebaren einfach gewähren.»
Einig gegen einzelne Vertreter des Vereins wurden die Behörden aktiv. Letzte Woche erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Präsident Blancho, Sprecher Illi und ihren Kultuchef Naim Cherni. Dieser drehte einen Film, der gemäss Einschätzung der Bundesanwaltschaft als Terror-Propaganda durchgeht (BLICK berichtete).
Einkommen oder Spende
Ob sich der IZRS der Steuerumgehung schuldig gemacht hat, muss geprüft werden. Denn grundsätzlich ist es nicht verboten, privat keine Steuern zu zahlen und in einem wohlhabenden Verein tätig zu sein.
«Privatperson und Vereinsperson sind zwei verschiedene Steuersubjekte. Wenn man selbst kein Einkommen durch diesen Verein erzielt, ist das kein Problem», erklärt Steuerberater Ruedi Bossi.
«Wenn man seine Arbeitsleistung im Verein entschädigt bekommt, gilt das als steuerpflichtiger Lohn. Wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird, kann der Verein Gelegenheitsschenkungen oder Unterstützungsleistungen ausrichten, welche nicht besteuert werden, wenn diese betragsmässig im ganz tiefen Bereich liegen.» Allerdings dürfte da keine Leistung im Verein vorliegen. Welcher Fall vorliegt, müsste das Kantonale Steueramt Bern überprüfen. Denn dort ist der IZRS gemeldet.
Nur so viel: Im Fall von Spesen gibt es kein Limit, was die Entschädigung betrifft. Dies regelt der Verein selbst. Das bedeutet konkret: So lange der Verein bereit ist für die Spesen seines Vereinsmitglied (Reisen, Verpflegung, Unterkunft) aufzukommen, ist dies rechtens. Wie viel der Verein dabei ausgibt, spielt keine Rolle.
Kommentar von Sandro Inguscio, Nachrichtenchef
Dem IZRS und seinen Führern Nicolas Blancho und Qaasim Illi ist es immer unglaublich wichtig zu betonen, dass ihr Verein sich zum Schweizer Rechtsstaat bekenne. Dass man das Schweizer Recht respektiere, dass das Schweizer Recht aber auch ihr Recht sei und sie Anrecht auf dieses hätten, wie sie auf ihrer Webseite so schön schreiben.
Dann sollen sich diese Herren doch bitte schön auch daran halten. Das Schweizer Recht ist nicht dazu da, um es nach eigenem Gutdünken zu interpretieren und nur von ihm zu profitieren. Es verpflichtet auch. Und dazu gehört nun mal, dass jeder Krankenkassenprämien und Steuern zahlen muss.
«Stark im Verein eingebunden», wie sich der IZRS-Sprecher herausredet, sind viele. Das entbindet aber nicht von Zahlungspflichten. Wenn ein Arbeitspensum von 20 Prozent also nicht reicht, um Rechnungen zu zahlen, dann gibts eben nur eines: weniger missionieren, mehr malochen.
Kommentar von Sandro Inguscio, Nachrichtenchef
Dem IZRS und seinen Führern Nicolas Blancho und Qaasim Illi ist es immer unglaublich wichtig zu betonen, dass ihr Verein sich zum Schweizer Rechtsstaat bekenne. Dass man das Schweizer Recht respektiere, dass das Schweizer Recht aber auch ihr Recht sei und sie Anrecht auf dieses hätten, wie sie auf ihrer Webseite so schön schreiben.
Dann sollen sich diese Herren doch bitte schön auch daran halten. Das Schweizer Recht ist nicht dazu da, um es nach eigenem Gutdünken zu interpretieren und nur von ihm zu profitieren. Es verpflichtet auch. Und dazu gehört nun mal, dass jeder Krankenkassenprämien und Steuern zahlen muss.
«Stark im Verein eingebunden», wie sich der IZRS-Sprecher herausredet, sind viele. Das entbindet aber nicht von Zahlungspflichten. Wenn ein Arbeitspensum von 20 Prozent also nicht reicht, um Rechnungen zu zahlen, dann gibts eben nur eines: weniger missionieren, mehr malochen.