Auf einen Blick
- Betrügerische SMS drohen mit hohen Säumniszuschlägen bei Nichtzahlung
- Kantonspolizei Zürich kennt diese Masche schon mehrfach gemeldet
- Betrüger verschicken SMS an zufällig ausgewählte Handynummern
Ein angebliches Polizeikorps droht mit hohen Säumniszuschlägen, sollte die Busse für eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht innert 24 Stunden beglichen werden. Vor Kurzem waren es noch Bussen wegen des Nichtparkens. Die Polizei warnt.
«Die Strassenverkehrsbehörde möchte Sie zum letzten Mal daran erinnern, dass Sie mit überhöhter Geschwindigkeit gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen haben», steht in der SMS. Die Zahlung sei noch nicht eingegangen. Fälligkeit der Zahlung ist der darauffolgende Tag. Dann die Drohung: «Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, müssen Sie mit zusätzlichen Strafen wie hohen Säumniszuschlägen oder Kreditverlust rechnen.»
Verkehrsverstoss, Zahlungsaufforderung und Drohung
Die Kantonspolizei Zürich ist mit dieser Betrugsmasche bereits vertraut – sie wurde schon mehrfach gemeldet. Die Täter versenden dabei SMS an zufällig ausgewählte Handynummern und geben sich als Schweizer Polizei aus. Die Nachricht folgt einem klaren Muster: Zunächst wird ein vermeintlicher Verkehrsverstoss vorgetäuscht, dann wird zur sofortigen Zahlung aufgefordert, gefolgt von Drohungen wie Verzugsgebühren oder rechtlichen Konsequenzen.
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Der eigentliche Trick liegt aber hier: «Um Ihre Privatsphäre zu schützen, überprüfen Sie bitte Ihre Angaben und zahlen Sie so bald wie möglich online.» Wer auf den darauffolgenden Link klickt und seine Angaben angibt, tappt in die Falle.
Sie umgehen die Zwei-Faktor-Authentifizierung
Die Betrüger leiten ihre Opfer auf eine Fake-Website weiter, die täuschend echt aussieht. Sie imitiert das Erscheinungsbild einer Schweizer Polizeibehörde. Auf der gefälschten Website werden dann persönliche Daten und Kreditkarteninformationen abgefragt. Um das Ganze noch glaubwürdiger zu machen, erhalten die Opfer zusätzlich eine SMS mit einem Verifizierungscode, den sie ebenfalls eingeben sollen.
Sobald die Daten eingegeben wurden, nutzen die Betrüger diese sofort für unbefugte Kreditkartenzahlungen – und umgehen dabei geschickt die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Es gibt jedoch Hinweise
Wer glaubt, dass allein der Link in der SMS sofort auf einen Betrugsversuch hinweist, irrt. Zwar sieht der Link in diesem Fall verdächtig aus, doch laut der Kantonspolizei Zürich sind die Betrüger gewiefter: Sie verwenden täuschend echt aussehende Links oder setzen URL-Shortener ein, um die betrügerischen Adressen zu verschleiern.
Es gibt jedoch Hinweise, die stutzig machen: So wird das Eszett (ss) in der Schweiz nicht verwendet. Auch die Bezeichnung «Strassenverkehrsbehörde» statt «Strassenverkehrsamt» ist für die Schweiz untypisch. Immerhin schicken die Betrüger schöne Schlussworte mit: «Fahren Sie sicher! Vermeiden Sie Unfälle!»
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