Ein Alpinist verlor nicht nur Finger und Zehen, sondern auch den Prozess gegen seine Versicherung, wie der «Walliser Bote» berichtet.
Der Mann, damals 38 Jahre alt, war mit einem Freund am 9. Oktober 2021 auf das Matterhorn gestiegen. Beim Abstieg übernachtete das Duo auf 4000 Metern Höhe in der Solvayhütte. Als die beiden Bergsteiger aufwachten, war es bereits zu spät. Sie hatten Erfrierungen an Armen und Beinen und wurden kurz darauf ins Spital geflogen.
Wintersportler ging bis vors Bundesgericht
Beim damals 38-Jährigen war es richtig übel. Die Ärzte mussten alle Zehen am rechten Fuss amputieren und zum Teil vier Finger entfernen. Anschliessend meldete sich der Mann bei seiner Versicherung, schliesslich hatte er sich gegen Unfälle versichert. Doch sie zahlte nicht für den entstandenen Schaden. Sie weigerte sich. Der Grund: Die Erfrierungen seien nicht die Folgen eines Unfalls gewesen.
Ein Schock für den Alpinisten. Er zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Weder beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Waadt noch beim Kantonsgericht Waadt fand er Gehör. Und so ging der Wintersportler bis vor das Bundesgericht. Auch dort wurde entschieden: Beim Vorfall handelt es sich nicht um einen Unfall. Dafür fehlte zum Beispiel die Plötzlichkeit. Ausserdem war mit einer gewissen Kälte auf einer solchen Höhe zu rechnen.
Keine Bedingungen für einen Unfall
Der Mann hatte beim Prozess vor dem Kantonsgericht erklärt, dass er und sein Kollege sehr wohl überrascht worden wären. Und zwar sei plötzlich ein Gewitter aufgezogen, weswegen er seinen Gamaschen verloren hätte. Doch Wetterdaten überführten ihn der Lüge. Es gab kein plötzliches Gewitter oder Böen, die für einen Temperatursturz hätten sorgen können.
Und überhaupt müsste man auf so einer Höhe mit Wetterumschwüngen und tiefen Temperaturen rechnen. Für das Bundesgericht ist damit klar: Die abgefrorenen Zehen und Finger sind nicht als Unfall zu behandeln. Am Ende musste der Alpinist auch noch die Kosten für den Prozess, 800 Franken, bezahlen. (jmh)