In Crans-Montana VS trieb das wohl dreisteste Grosi (80) der Schweiz über anderthalb Jahre lang sein Unwesen: Zwischen März 2020 und Dezember 2021 erleichterte sie eine andere Rentnerin (80) um 51'500 Franken. Ihre Masche: Sie gab sich am Bankschalter als ihr Opfer aus.
Über 24 Mal schlug die Gaunerin an den Schaltern der UBS-Filialen in Crans-Montana und Siders VS zu, berichtet «Le Nouvelliste». Sie zückte die Identitätskarte ihrer Freundin, die ebenfalls in Crans-Montana lebt, und liess sich einen dicken Batzen auszahlen. Den Ausweis hatte sie sich jeweils «ausgeliehen», wenn sie ihr Opfer besuchte.
Dank Corona-Maske zum dicken Batzen
Die dreiste Rentnerin besuchte dasselbe Fitnessstudio wie ihr Opfer. Die beiden kannten sich gut. Zu gut, wie sich später herausstellte.
Ein essenzieller Bestandteil der dreisten Masche: Corona-Masken. Damit konnte sie ihr Gesicht bedecken und ihre wahre Identität verschleiern. Die Unterschrift ihres Opfers konnte sie hervorragend imitieren – selbst das Opfer und dessen Familie habe sie nicht von der echten Unterschrift unterscheiden können.
Schliesslich flog die betagte Betrügerin auf. Gemäss Informationen, die «Le Nouvelliste» vorliegen, soll sie durch einen UBS-Mitarbeiter, der Verdacht geschöpft hatte, aufgeflogen sein. Die Bank gab keinen Kommentar zum Fall ab.
Handtasche entlarvt Gaunerin
Der misstrauische Mitarbeiter habe die Polizei informiert. Allerdings sei es selbst den Beamten nicht gelungen, die Rentnerin zu verunsichern: Während sie befragt wurde, habe sie sich weiterhin völlig abgebrüht als ihr Opfer ausgegeben. Als ein Polizist aber verlangte, den Inhalt der Handtasche zu sehen, war es vorbei: Er fand den echten Ausweis der Diebin.
Wofür hat die 80-Jährige all das Geld gebraucht? Vor Gericht erklärte sie, die Kohle für die Begleichung von Schulden und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verwendet zu haben. Die Walliser Staatsanwaltschaft verurteilte die Rentnerin zu 150 Tagessätzen auf Bewährung, einer Geldstrafe von 300 Franken und 550 Franken Verfahrenskosten.
Weil die Täterin nicht kreditwürdig sei, habe ihr Opfer kaum Chancen, dass das Geld je zurückgezahlt werde. (bab)