Die Verurteilung einer Frau zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes wird nicht revidiert. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Gesuch der über 40-Jährigen abgewiesen. Das von ihr in Auftrag gegebene private Gutachten wird als nicht überzeugend erachtet.
Die Frau ermordete ihre Mutter im Dezember 2016 in St. Légier im Kanton Waadt. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Abweisung der Waadtländer Justiz, den Prozess von 2019 nochmals aufzurollen. Damals war der Ehemann des Opfers zusammen mit seiner Tochter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden.
Bundesgericht mit klarem Entscheid
Die Beschwerdeführerin stützte ihre Forderung auf ein Gutachten, aus dem hervorging, dass ihre Mutter bereits tot gewesen sei, als sie ihrem Vater beim Verbergen der Leiche half. Aus diesem Grund erachtet sie es für ausgeschlossen, dass sie wegen Mordes verurteilt wird.
Für das Bundesgericht und auch die Vorinstanz steht das vorgelegte Gutachten nicht im Widerspruch zum Gerichtsgutachten, auf das sich die Waadtländer Justiz 2019 stützte. Das neue Gutachten erwähne eine aus wissenschaftlicher Sicht mögliche Variante, die bereits während des vorinstanzlichen Verfahrens bekannt gewesen sei. Nachgewiesen sei darüber hinaus die Anwesenheit der Frau bei der Ermordung der Mutter.