Ex-Freund verurteilt
6 Jahre und 3 Monate Haft für Säureangriff auf Elise T.

Jetzt hat das Gericht sein Urteil gefällt: Für den Ex-Freund von Elise T. gibt es 6 Jahre und 3 Monate Haft. Er hat sie mit Säure in einer Tiefgarage in Neuenburg angegriffen.
Publiziert: 20.12.2022 um 16:35 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2022 um 12:45 Uhr
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Elise T. wurde im Dezember 2021 Opfer eines Säureangriffs.
Foto: Facebook

Der Afghane (20), der vor einem Jahr seine Ex-Freundin, das Model Elise T.* (25), in einer Tiefgarage in Neuenburg mit Säure angegriffen hatte, ist am Dienstag zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht bezeichnete die Tat als besonders «abscheulich», verzichtete aber auf einen Landesverweis.

Der zur Tatzeit 19-jährige Flüchtling wurde am Dienstag vom Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers der schweren Körperverletzung für schuldig befunden. Das Gericht hielt fest, dass die Entstellung des Opfers schwerwiegend und dauerhaft sei, worunter auch die psychische Gesundheit der jungen Frau leide. Es müsse nicht noch schlimmer sein, um den Straftatbestand zu erfüllen, sagte Gerichtspräsident Bastien Sandoz.

Die Ex-Freundin des afghanischen Angreifers war im Februar 2021 vom vermummten Täter in einer Tiefgarage in Neuenburg mit einem festen Gegenstand auf den Kopf geschlagen worden, bevor ihr Säure ins Gesicht gespritzt wurde.

Das damals 24-jährige Opfer wurde von einem Nachbarn gerettet, der die Hilfeschreie gehört hatte. Er hatte den Reflex, die Frau mit reichlich Wasser abzuduschen, während er auf Hilfe wartete. Die Folgen hätten noch schlimmer sein können, wenn das Opfer Säure geschluckt hätte, fügte Sandoz hinzu.

Erster Versuch als Pizzalieferant

Elise T.wurde nach dem Angriff zunächst in einer Klinik in Neuenburg behandelt und anschliessend nach Lausanne ins Universitätsspital Chuv verlegt. Die Polizei leitete eine Grossfahndung ein. Drei Stunden nach der Attacke konnte sie den mutmasslichen Täter im Stadtteil La Maladière festnehmen.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte «eine beträchtliche kriminelle Energie an den Tag gelegt hat, da er Vorbereitungen getroffen, einen ersten Versuch unternommen und sein kriminelles Vorhaben durch Einsatz einer List fortgesetzt hat». Die angewandte Methode sei besonders «abscheulich».

Einige Tage vor der Tat hatte der Beschuldigte laut der Anklage tatsächlich bereits versucht, Elise T. körperlich anzugreifen, indem er sich als Pizzalieferant ausgegeben hatte. Elise T. war jedoch misstrauisch geworden und hatte die Tür nicht geöffnet.

Er wollte Elise T. an Abtreibung hindern

Der Angeklagte gab als Motiv an, dass er Elise T. angegriffen habe, um sie von einer Abtreibung abzuhalten. Er wollte sie angeblich so schwer verletzen, dass sie sich in Spitalpflege hätte begeben müssen und es dann bei ihrer Entlassung für eine Abtreibung zu spät gewesen wäre. Dieses Motiv überzeugte das Gericht allerdings nicht.

Der Mann wurde vom Gericht auch für schuldig befunden, im Januar 2020 in Biel einen Restaurantbesitzer mit einer Eisenstange geschlagen und ihm 1900 Franken gestohlen zu haben. Der Angeklagte bestreitet diese Vorwürfe und will daher gegen das Urteil Berufung einlegen.

Das Gericht hält das Rückfallrisiko des Angeklagten für hoch und ordnete deshalb eine ambulante psychiatrische Behandlung an. Den Verzicht auf den Landesverweis begründetet das Gericht damit, dass es nicht möglich sei, den Mann nach Afghanistan abzuschieben. Staatsanwältin Sylvie Favre hatte eine zehnjährige Ausweisung aus der Schweiz und eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert. (bab/SDA)

* Name geändert

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