Mit Beschwerde abgeblitzt
Pädophiler zu Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines heute 76-Jährigen abgewiesen, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt wurde. Der Mann hatte in Thailand jahrelang Buben sexuell ausgebeutet.
Publiziert: 17.06.2020 um 12:12 Uhr
Robert T. (76) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Er wollte das Urteil anfechten, blitzte aber ab.
Foto: pattayaone.net

Der Verurteilte Robert T. (76) hatte von März 2003 bis 2012 unzählige pornographische Fotos von Buben im Alter von 5 bis 16 Jahren gemacht. Er missbrauchte Kinder sexuell und nötigte sie, sich in seiner Bar in Pattaya zu prostituieren.

Der Verurteilte beantragte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht, die vom Freiburger Kantonsgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 16 Jahren auf 6 Jahre zu senken. Das Bundesgericht hat das Begehren in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Schwerwiegende Taten

Es teilt die Sicht des 76-Jährigen nicht, wonach die thailändischen Strafverfolgungsbehörden eine Untersuchung gegen die nun in der Schweiz verfolgten Taten 2014 eingestellt hätten. Der Mann stellte sich auf den Standpunkt, für diese Taten könne er in der Schweiz nicht mehr verurteilt werden.

Das Bundesgericht hat den Freiburger Entscheid bestätigt, wonach das Verschulden des Mannes sehr schwer wiege. Es hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass allein für die Straftat des Menschenhandels eine Strafe von bis zu 20 Jahren möglich sei. Aufgrund der Schwere der Taten erachten die Lausanner Richter die Bemessung der Strafe durch die Vorinstanz als korrekt. (SDA/bra)

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