In Thailand missbrauchte er über 80 Buben
Kinderschänder Robert T. (73) zu 16 Jahren Knast verurteilt

Das Bezirksgericht Bulle hat entschieden: Der vorbestrafte Pädophile Robert T. muss 16 Jahre ins Gefängnis. Besonders schwer wiege, dass er die Schuld nicht einsehe, sagte die Gerichtspräsidentin.
Publiziert: 01.03.2018 um 17:41 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:49 Uhr

Das Gericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitgehend gefolgt: 16 Jahre muss Robert T. (73) hinter Gitter. Der gebürtige Luzerner wurde heute vor dem Bezirksgericht im freiburgischen Bulle wegen Menschenhandel, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornographie verurteilt. Nebst der Gefängnisstrafe muss er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen bezahlen und eine Therapie machen. Zudem muss er den drei Opfern, die am Prozess vertreten waren, eine Genugtuung zahlen.

Über 80 Buben misshandelt

Zu den Taten war es zwischen 2000 und 2014 in Thailand gekommen. Auswanderer T. soll über 80 Buben in sein Haus gelockt und sie missbraucht haben. Er machte Tausende Fotos, liess die Opfer dafür obszön posieren und zwang sie zu Sex mit anderen Buben. Die thailändische Polizei stellte schachtelweise Kondome sicher.

Zudem habe der Pädophile in seiner Bar in Thailand die Buben an andere Pädophile vermittelt. Eltern einiger der Opfer liess er für sich arbeiten.

T. habe die Opfer wie Ware und Sexspielzeug behandelt, sagte die Gerichtspräsidentin. Das Fehlen von jeglicher Schuldeinsicht und die Herabwürdigung der Opfer wiege sehr schwer.

Schon zweimal verurteilt

Der Auswanderer war schon 1980 und 1991 in den Kantonen Freiburg und Wallis wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden. Er flüchtete aus der Schweiz, wurde aber von der Walliser Polizei in Thailand ausfindig gemacht.

Nachdem er seine Strafe in der Schweiz abgesessen hatte, zog er 1996 erneut nach Thailand. Die Buben aus armen Familien soll er mit Hilfe von Geschenken und auch dank der Attraktivität seines Anwesens angelockt haben. Laut einem Gutachten besteht eine hohe Rückfallgefahr beim mutmasslichen Täter und er sei voll schuldfähig.

Verteidigung sah lediglich Straftatbestand Pornographie gegeben

Der Verteidiger des Angeklagten hatte argumentiert, dass man dem Mann lediglich Pornographie vorwerfen könne. Bei den anderen Vorwürfen fehle es an Beweisen. Es gebe Unsicherheiten und Widersprüche bei den Aussagen der Zeugen.

Der Angeklagte selber sagte am Prozess in Bulle, er bedaure zutiefst, was vorgefallen sei. Er stand in Bulle vor Gericht, weil er ab 2014 dort lebte. (SDA/lha)

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