In Sitten VS musste sich am Mittwoch ein Mann vor dem Kantonsgericht wegen schwerer Körperverletzung und sexueller Nötigung verantworten. Der Oberwalliser, der zwischen 40 und 50 Jahren alt ist, hatte im Sommer 2019 seine damalige Ehefrau mit einem anderen Mann in flagranti erwischt.
Ausser sich vor Wut schlug der Angeklagte den beiden mit der Faust ins Gesicht und prügelte auf seine Frau zusätzlich mit den Schuhen ein. Laut der Staatsanwalt hob er dann die 15 Kilogramm schwere Schlafzimmertür aus den Angeln und warf sie auf seine Frau, schreibt der «Walliser Bote». Laut der Staatsanwaltschaft soll er damit eine schwere Kopfverletzung in Kauf genommen haben.
«Rachsüchtige Machtdemonstration»
Als der Nebenbuhler aus dem Haus war, soll der Ehemann seine Frau sexuell genötigt haben. Die Frau habe sich nach eigenen Angaben nicht gewehrt, weil sie Angst vor weiteren Schlägen hatte. Allerdings hatte sie ihm gesagt, dass er ihr wehtue und sie den Sex mit ihm nicht wolle. Die Staatsanwältin Lara Zengaffinen sprach von einer «rachsüchtigen sexuellen Machtdemonstration», mit der der Mann seiner Frau «unermessliches Leid» zugefügt habe. «Dass es sich beim Opfer um die Ehefrau handelte, kommt erschwerend hinzu, da ein Vertrauensverhältnis bestand.»
Erst am nächsten Tag, als der Mann zur Arbeit ging, ging das Opfer zum Arzt. Dort wurden diverse Blutergüsse, Rissquetschwunden sowie einen Riss im Analbereich festgestellt. Später musste sie auch einen Psychologen aufsuchen, da sie eine Depression erlitten hatte. Der Mann selber hatte sich einige Wochen nach der Tat selber angezeigt.
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Angeklagte spricht von «Versöhnungssex»
Auf diesen Umstand kam auch der Verteidiger Fabian Williner zu sprechen. Seinem Mandanten sei bewusst, dass er falsch reagiert habe. Er habe aber mit dem Wurf der Tür keine lebensgefährlichen Schäden verursachen können, weil er sie aufgrund der räumlichen Verhältnisse sowie der Position des Betts gar nicht mit solcher Wucht hätte werfen können. Der Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung.
Auch der Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung sei laut Williner ungerechtfertigt. Strafmildernd würden sich zudem die «nachvollziehbare Wut des Mannes, sein makelloses Vorstrafenregister sowie die Tatsache, dass ihm bald nach der Tat bewusst geworden sei, dass es falsch war, was er getan hatte» auswirken. Das Gericht soll ausserdem von einer unbedingten Freiheitsstrafe absehen. Weil der Mann sonst seine Stelle verlieren würde und keine Alimente für die Kinder mehr zahlen könnte.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, sein Ausraster sei zwar unentschuldbar. Allerdings gab er seiner Frau eine Mitschuld am Geschehen. Die sexuellen Handlungen habe er als «Versöhnungssex» gedeutet und keineswegs erzwungen.
In erster Instanz schuldig gesprochen
Seine Ex-Frau hatte einige Monate nach der Tat die Klage dann zurückgezogen. Trotzdem wurde er vor dem Bezirksgericht bereits der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie der versuchten einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon sechs Monate unbedingt abzusitzen wären, verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.
Vor dem Kantonsgericht fordert die Staatsanwaltschaft nun eine Bestätigung des Strafmasses der ersten Instanz. Das Urteil steht noch aus. (man)