Die Rekursstrafkammer fällte laut der Tageszeitung «Le Temps» am 24. August das Urteil: Simon Brandt erhält 2000 Franken Genugtuung und 651 Franken wegen des erlittenen wirtschaftlichen Schadens zugesprochen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Brandt war im Dezember 2019 wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzungen vorübergehend festgenommen worden. Die Vorwürfe standen im Zusammenhang mit seiner Funktion als Kommunalrat von Genf (Legislative) sowie seiner Tätigkeit als Mitarbeiter des strategischen Analysedienstes der Polizei. Das Verfahren wurde teilweise eingestellt.
Wegen Verhaftung Wahl in die Exekutive verpasst?
Im Anschluss an die Festnahme reichte er bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde wegen Irreführung der Justiz, Verletzung des Amtsgeheimnisses, falscher Anschuldigung und im weiteren Sinne wegen Machtmissbrauchs ein. Er machte geltend, wie ein Krimineller behandelt worden zu sein, indem ihm Handschellen verpasst wurden und er sich habe ausziehen müssen.
Er gab der Genfer Justiz auch die Schuld an seiner gescheiterten Kandidatur für einen Sitz in der Genfer Stadtexekutive.
Verfahren gegen Polizist läuft noch
Noch hängig ist das von Brandt angestrengte Verfahren gegen den Polizisten, der ihn seinerzeit durchsucht hatte. Die Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.
Brandt ist in Zusammenhang mit einer anderen Affäre, bei der es um das Verbreiten eines vertraulichen Berichts über die Spesen der Stadtfunktionäre ging, per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er den Strafbefehl anfocht, wird es am kommenden 10. Dezember in dieser Angelegenheit zu einem Gerichtsverfahren kommen. (SDA)