Ab Samstag muss niemand mehr in Quarantäne, der aus einem Risikoland in die Schweiz einreist. Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Was aber gilt für diejenigen, die bereits in Quarantäne sind? Und wie sehen die neuen Einreiseregeln aus? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wir bekommen Besuch aus dem Ausland – welche Regeln gelten für die Einreise in die Schweiz?
Alle Einreisende in die Schweiz müssen zwei Regeln beachten:
1. Bei der Einreise müssen alle Personen das Einreiseformular mit ihren Kontaktdaten (Swiss PLF) ausgefüllt haben. Dies kann online oder auf Papier geschehen. Die Kontaktdaten sind wichtig, falls die Personen wegen eines positiven Falls in ihrem Umfeld informiert werden müssten. Mit den Kontaktdaten können die Kantone zudem überprüfen, ob die Einreisenden die vorgeschriebenen Tests gemacht haben.
2. Zudem müssen alle Personen, die in die Schweiz einreisen, einen negativen PCR-Test vorweisen.
Gilt die Testpflicht auch für die Grenzgebiete?
Nein, es gelten Ausnahmen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzregionen in die Schweiz einreisen. Sie müssen kein Kontaktformular ausfüllen und keinen Test machen.
Grenzregionen sind:
• Gebiete in Deutschland: Land Baden-Württemberg und Land Bayern
• Gebiete in Frankreich: Regionen Grand-Est, Bourgogne / Franche Comté und Auvergne / Rhône-Alpes
• Gebiete in Italien: Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei und Trentino / Südtirol
• Gebiete in Österreich: Land Tirol und Land Vorarlberg
• Gebiete in Liechtenstein: gesamtes Fürstentum
Darf ich ohne Test nach Deutschland shoppen gehen?
Ja. Alles, was Deutschland-Reisende jetzt wissen müssen, gibt es ausführlicher in diesem Artikel.
Welchen Test braucht es für die Einreise?
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorhanden sein. Danach müssen sich die Personen zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise nochmals testen lassen. Alle Testresultate müssen dem Kanton gemeldet werden.
Gilt diese Testpflicht auch für Schweizer und Schweizerinnen, die in die Schweiz zurückkehren?
Ja, die Testpflicht gilt für alle Einreisenden ab 16 Jahre.
Wer bezahlt die zwei Tests?
Die Einreisenden selber.
Wer kontrolliert, ob die Tests überhaupt gemacht werden?
Bei Einreisen per Flugzeug oder Bus ist ein Boarding nur mit Test möglich. Die Verantwortung liegt bei den Fluggesellschaften beziehungsweise den Busunternehmen. Sie müssen die Passagiere informieren, dass sie sich vor der Abreise in die Schweiz auf Sars-CoV-2 testen lassen müssen und nur dann zum Flugzeug oder Bus zugelassen werden, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei der Einreise mit anderen Verkehrsmitteln wird an der Grenze stichprobenweise überprüft, ob ein negativer Test vorhanden ist. Nach der Einreise können die Kantone aufgrund des Einreiseformulars, das alle Personen ausfüllen müssen, das Vorliegen eines Tests kontrollieren. Gleichzeitig sind alle Hotels und die Ferienwohnungsvermieter verpflichtet, das Vorliegen eines Tests bei Gästen zu überprüfen.
Was passiert, wenn vor der Einreise kein Test gemacht wurde?
Wer bei der Einreise in die Schweiz kein negatives Testergebnis vorweisen kann, riskiert eine Ordnungsbusse durch die Grenzkontrollbehörden. Die Person muss sich zudem sofort nach der Einreise testen lassen und den Kanton informieren. Die Kantone überprüfen aufgrund der Kontaktdaten, ob die Testpflicht eingehalten wurde. Hotels und Ferienwohnungsvermieter sind verpflichtet, die Tests ihrer Gäste zu kontrollieren und dem Kanton zu melden, falls diese keinen Test durchgeführt haben.
Was sollen Personen tun, die sich derzeit nach ihrer Einreise in die Schweiz bereits in Quarantäne befinden?
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass die Quarantäne für alle Personen aufgehoben werden kann. Diese Personen können daher am Samstag die Quarantäne verlassen. Sie unterliegen jedoch dem neu geltenden Testregime und müssen sich 4 bis 7 Tage nach ihrer Rückkehr auf eigene Kosten testen lassen.