Wegen mangelhafter medizinischer Versorgung
Brians Ex-Arzt zeigt Gefängnis an

Der Arzt von Brian Keller kritisiert die extremen Haftbedingungen und klagt wegen mehrfacher versuchte Körperverletzung, Gefährdung, «Im-Stich-Lassen» und Urkundenfälschung gegen die JVA Pöschwies.
Publiziert: 13.09.2023 um 10:28 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2023 um 13:25 Uhr
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Brian Keller befand sich 3,5 Jahre in Einzelhaft.
Foto: Screenshot SRF-Club

Brian Keller (27) alias Carlos ist der berühmteste Häftling der Schweiz. Seit bald sechs Jahren sitzt er in Untersuchungshaft. Sein ehemaliger Arzt André Seidenberg macht sich grosse Sorgen um seine Gesundheit. Am 11. September hat er Strafanzeige gegen die JVA Pöschwies eingereicht. 

In der Anklageschrift, die «20 Minuten» vorliegt, wird dem Gefängnis vorgeworfen, Brians medizinische Versorgung vernachlässigt zu haben. Seidenberg soll von Brian bevollmächtigt worden sein, die Anklage vorzubringen. Und die Vorwürfe sind haben es in sich: Mehrfache versuchte Körperverletzung, Gefährdung, «Im-Stich-Lassen», falsche Zeugnisse und mehr. 

In den letzten drei Jahren, in denen Brian in Einzelhaft sass, habe sich seine Gesundheit massiv verschlechtert. «Um das extreme Haftregime aufrechterhalten zu können, wurde der wehrlose B.K. einem schwerwiegenden Risiko für seine Gesundheit, Leib und Leben ausgesetzt», zitiert «20 Minuten» die Anklageschrift. 

Nachsorge vernachlässigt

Seidenberg nennt konkrete Beispiele, in denen die medizinische Versorgung unterlassen wurde. So etwa: «Im Sommer 2021 war Brians Blutdruck lebensgefährlich erhöht. Er stand am Rand einer hypertensiven Krise.» Auch die Nachsorge von Verletzungen, die in der Zelle entstanden sind, sei vernachlässigt worden. Immer wieder kommt es zu tätlichen Auseinandersetzungen. Ein Gefängnismitarbeiter wurde im August wegen Schlägen gegen Brian verurteilt.

Brian Keller sitzt noch immer in U-Haft. Ihm werden unter anderem versuchte schwere Körperverletzung sowie mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Diese Straftaten soll er ab November 2018 während der Inhaftierung in der JVA Pöschwies verübt haben. Sowohl die Vorinstanz als auch das Obergericht bejahten den dringenden Verdacht der Tatbegehung. (jwg)

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